Blitzkredite für Selbständige
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Die meisten Anbieter vergeben Blitzkredite nur an abhängig beschäftigte Kreditnehmer und nicht an Selbständige. Dennoch ist die Aufnahme eines schnellen Darlehens für diesen Personenkreis nicht völlig ausgeschlossen. Ein Grund für die zögerliche Blitzkreditvergabe an Selbständige und Freiberufler besteht darin, dass dieser Personenkreis Angaben über das eigene Einkommen teilweise nach eigenen Bewertungen vornehmen und zudem leicht beschönigen kann.
Was ist ein Blitzkredit?
Bei einem Blitzkredit erfolgt die Auszahlung des beantragten Geldes innerhalb von zwei Bankarbeitstagen. Voraussetzung ist, dass der Kreditnehmer seinen ausgefüllten Kreditantrag bis zur von der Bank festgelegten Uhrzeit einreicht und das Postident-Verfahren bei einem beliebigen Postamt durchführen lässt. Falls das Darlehen von einer in Luxemburg registrierten Bank vergeben wird, lässt sich der Bearbeitungszeitraum auf einen Bankarbeitstag verkürzen, da in diesem Fall für normale Kreditsummen die Fax-Kopie des Personalausweises als Identitätsnachweis ausreicht.
Die schnelle Auszahlung eines Blitzkredites ist mit im Vergleich zu Darlehen mit längeren Bearbeitungszeiten höheren Zinssätzen verbunden. Einen angemessen hohen Zinsaufschlag bezahlen die Kreditkunden bereitwillig für die schnelle Bearbeitung, zu hoch darf dieser jedoch nicht ausfallen.
Wie erhalten Selbständige einen Blitzkredit?
Die schnelle Bearbeitung eines Blitzkredites bewirkt, dass eine Überprüfung der Angaben im Kreditantrag nicht möglich ist. Konsequenterweise verzichten viele Kreditgeber bei Blitzkrediten auf das Einreichen von Verdienstnachweisen, so dass Selbständige im Kreditantrag ihr Durchschnittseinkommen ohne Hinweis auf ihr Beschäftigungsverhältnis angeben. Bei dieser Verfahrensweise werden Anträge auf Blitzkredite für Selbständige regelmäßig genehmigt, allerdings verstößt der Antragsteller gegen seine Pflicht zur Vornahme korrekter Angaben im Kreditantrag.
Problematisch wird dieses Vorgehen, wenn die anschließende Kredittilgung nicht wie vereinbart erfolgt und der Kreditgeber eine nachträgliche Prüfung der Kreditvergabe vornimmt. In diesem Fall darf er den unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ausgezahlten Kredit sofort komplett zurückfordern. Bei einer ordnungsgemäßen Tilgung sind die falschen Angaben im Kreditantrag ebenfalls rechtswidrig, auch wenn die Bank den fehlerhaft ausgefüllten Auftrag wahrscheinlich nicht als solchen wahrnimmt.
Die bessere Lösung
Die ehrliche und zugleich bessere Lösung besteht darin, intensiv Blitzkredite für Selbständige zu suchen. Einige wenige Kreditgeber akzeptieren ausdrücklich auch Selbständige und Freiberufler als Kreditkunden, so dass diese bei ihnen einen Blitzkredit aufnehmen können.
Zusätzlich zur bei schnellen Darlehen üblichen Abwicklung des Darlehens über das Internet können Blitzkredite für Selbständige auch in einer Bankfiliale beantragt werden. Besonders regional orientierte Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen haben sich in ihren Satzungen ausdrücklich zur Förderung der örtlichen Wirtschaft einschließlich der Selbständigen und Freiberufler verpflichtet. Im Internet sind Blitzkredite für Selbständige überwiegend für Unternehmer, welche seit mindestens drei Jahren selbständig tätig sind, erhältlich.