Darlehen für Ausbildung
Starten Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Anfrage
Eine Ausbildung ist auch immer mit einem hohen Kostenaufwand verbunden, denn selbst wenn die Ausbildung nicht über eine private Bildungsinstitution durchgeführt wird, so ist das Einkommen des Azubis doch nur sehr gering beziffert. Für diese Fälle hat der Staat tendenziell vorgesorgt, indem Modelle wie das BAföG und BAB Azubis finanziell unterstützen sollen, damit diese auch über die Dauer der Ausbildung einen gewissen Lebensstandard aufrechterhalten können.
Beide Fördermittel sind jedoch an einige Bedingungen geknüpft, die für die Betroffenen womöglich dazu führen könnten, dass die Förderung letztlich verweigert wird. Bekanntermaßen orientieren sich sowohl BAföG als auch BAB an dem Einkommensstandard der Eltern. Das heißt im Klartext, wenn die Eltern nach Ermessen der staatlichen Regulierungen ein zu hohes Einkommen vorweisen, müssen diese für die Ausbildung ihres Kindes zahlen.
Dann wird BAföG beziehungsweise BAB verwehrt oder nur zu einem sehr geringen Satz ausgezahlt, welcher das Netto-Einkommen des Azubis im besten Fall nur minimal anhebt. Dann muss ein Darlehen für die Ausbildung aufgenommen, um die Kosten für die Dauer der Ausbildung tatsächlich decken zu können, während auch ein gewisser Lebensstandard weiter geführt werden kann.
Bei der Aufnahme des Darlehens, wenn dieses überhaupt gewährt wird, sollten aber einige Faktoren beachtet werden.
Bonität ist weiterhin vorausgesetzt
Ein Kredit ist auch immer an die Kreditwürdigkeit des Antragstellers geknüpft, denn anderenfalls kann schlicht kein Darlehen ausgegeben werden, da die Bank nicht davon ausgehen kann, dass der Kreditnehmer tatsächlich in der Lage ist seine anfallenden Raten fristgerecht und in voller Höhe über einen längeren Zeitraum zu begleichen.
Bei dem Darlehen für eine Ausbildung unterscheiden sich diese Präferenzen nicht von anderen Krediten, denn auch diese Bildungskredite müssen von Seiten des Kreditgebers abgesichert werden. Die Bank kann es nicht als selbstverständlich erachten, dass der Kreditnehmer und künftige Azubi nach seiner Ausbildung tatsächlich auch eine Anstellung findet, deren Einkommen das Zurückzahlen des Kredits auch erlaubt.
Betroffene sollten in jedem Fall immer erst einmal den Weg zu den staatlichen Ämtern antreten, um sich, je nach Art der Ausbildung, über BAföG oder BAB fördern zu lassen. Diese Bildungskredite müssen, wenn überhaupt, nur zu Teilen zurückgezahlt werden. Außerdem fällt im Regelfall keine Verzinsung an.
Besteht diese Möglichkeit jedoch nicht, eben weil es vielleicht schon die zweite Ausbildung ist oder die Eltern zu viel verdienen, bleibt nur der Weg zur Bank um ein Darlehen für die Ausbildung aufzunehmen. Womöglich muss der Kreditnehmer und angehende Azubi noch einen Bürgen in den Kreditvertrag einsetzen lassen, um seine Bonität gegenüber der Bank weiter zu erhöhen.