Darlehen für Mietschulden
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Mietschulden können vom Vermieter mit einer fristlosen Kündigung geahndet werden, sofern sie mindestens den Betrag von zwei Monatsmieten umfassen. Eine erstmalige fristlose Kündigung eines Mietvertrages lässt sich auch gegen den Willen des Vermieters abwenden, indem der Mieter die ausstehenden Mietzahlungen nach dem Erhalt des Kündigungsschreibens umgehend überweist.
Dabei ist es für den Vermieter unerheblich, ob der Wohnungsinhaber den erforderlichen Betrag aus vorhandenem Vermögen, über einen Kredit oder mittels amtlicher Hilfe bezahlt. Sofern ein Mieter innerhalb desselben Mietverhältnisses wiederholt eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden erhält, besteht die Möglichkeit zur Kündigungsabwehr durch umgehende Nachzahlung der ausstehenden Mietbeträge nur mit Einwilligung des Vermieters.
Kreditaufnahme für Mietschulden
Im ersten Schritt versucht der säumige Mieter, ein Darlehen für die Mietschulden bei einer Geschäftsbank aufzunehmen. Die geringe für den Ausgleich der Mietschulden zur Verfügung stehende Zeit zwingt zur Auswahl eines schnell auszahlenden Kreditgebers, ideal sind online zu beantragende Sofortkredite.
Eine Information des Kreditgebers über die bestehenden Mietschulden ist in den meisten Fällen nicht sinnvoll, da vorhandene Schulden die Bonität des Antragstellers verschlechtern. Ausnahmen bestehen bei kleineren Filialen in dörflichen Strukturen, wo Banksachbearbeiter oftmals einen vergrößerten Spielraum bei der Kreditentscheidung haben und Kunden in einer wirtschaftlichen Notlage unterstützen.
Dem Grundgedanken nach soll eine derartige Unterstützung bei Genossenschaftsbanken allen Mitgliedern gewährt werden, große Volksbanken berücksichtigen genossenschaftliche Traditionen jedoch nicht mehr vollständig. Bei einer Kreditaufnahme über eine Internetseite zur Vermittlung von Krediten zwischen Privatpersonen erfolgt die Entscheidung häufig nach der Dringlichkeit der Kreditvergabe, so dass einige Kreditgeber dem Antrag auf ein Darlehen für Mietschulden bevorzugt zustimmen.
Da nur wenig Zeit für die Nachzahlung der Mietschulden zur Verfügung steht, sollte ein Darlehen für Mietschulden über eine entsprechende Webseite frühzeitig vor dem Eingang der Vermieterkündigung beantragt werden.
Gibt es öffentliche Hilfen bei Mietschulden?
Das Sozialgesetzbuch XII, Paragraph 36, sieht bei drohendem Verlust der Wohnung infolge der Zahlungsrückstände die Möglichkeit vor, dass der Mieter ein Darlehen für seine Mietschulden durch das Sozialamt erhält. Voraussetzung für die Unterstützung durch das Sozialamt ist, dass der Mieter bei einer Bank keinen Kredit bekommt.
Eingehende Ablehnungen von beantragten Krediten für die Tilgung der Mietschulden müssen vorgelegt werden. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld II ist das Jobcenter für die Kreditvergabe zuständig, die Unmöglichkeit der Kreditaufnahme bei einer Geschäftsbank wird grundsätzlich vorausgesetzt.
Der Grund für die Möglichkeit der Übernahme von Mietschulden durch das Sozialamt oder Jobcenter auf Darlehensbasis besteht darin, dass Obdachlosigkeit als unerwünscht und als Gefahr für die öffentliche Ordnung gilt. Sozialämter können die Darlehensvergabe für Mietschulden jedoch ablehnen, wenn der Mieter seine Situation absichtlich herbeigeführt hat.