Darlehen für Renovierung
Starten Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Anfrage
Mit einem Darlehen für eine Renovierung nehmen Besitzer von Wohneigentum sowie Vermieter Verbesserungen und Reparaturarbeiten in Wohnungen und an Häusern vor. Mieter können Renovierungsdarlehen ebenfalls beantragen, wenn der Eigentümer den geplanten Maßnahmen zugestimmt hat. Als Renovierung gelten nicht nur alle Maßnahmen, mittels derer der Wohnwert einer Immobilie gesichert wird, sondern auch den Wert fördernde Umbauten. Von besonderer Wichtigkeit ist die Verminderung des Energiebedarfs.
Der Bausparvertrag
Der günstigste Weg zum Erhalt eines Renovierungsdarlehen bietet der Bausparvertrag. Der Abschluss oder Neuabschluss eines Bausparvertrages ist im Anschluss an den Erwerb einer Immobilie immer sinnvoll, damit für spätere Renovierungen ein günstiges Darlehen zur Verfügung steht. Neben den günstigen Zinsen gehört die flexible Rückzahlung zu den Vorteilen eines Bauspardarlehens, für dessen vorzeitige Tilgung nie Vorschusszinsen erhoben werden.
Günstige Förderkredite nutzen
Als günstige Darlehen für die Renovierung stehen unterschiedliche Förderprogramme der KfW zur Verfügung. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt günstige Renovierungskredite, wenn die Maßnahmen dem altersgerechten Umbau einer Wohnung oder der spürbaren Verringerung des Energieverbrauchs dienen. Die KfW hat in der Vergangenheit immer wieder unterschiedliche Maßnahmen gefördert und vergab zeitweise Förderkredite für eine Badmodernisierung.
Da sich die Förderbedingungen der Bank recht häufig ändern, empfiehlt sich bei jeder geplanten Maßnahme die Prüfung, ob für diese aktuell eine Fördermöglichkeit besteht. Verbilligte Darlehen für eine energietechnische Optimierung vorhandenen Wohnraums vergeben auch verschiedene ökologisch arbeitende Banken. Grundsätzlich gilt, dass eine hohe Energieeinsparung zu niedrigen Zinsen führt.
Angebote von Volksbanken und Sparkassen nutzen
Wenn für eine geplante Renovierungsmaßnahme keine Förderkredite zur Verfügung stehen, ist die Darlehensaufnahme bei einer Geschäftsbank erforderlich. Eine Absicherung des Darlehens durch die Eintragung einer Grundschuld ist bei den üblicherweise geringen Beträgen eines Renovierungsdarlehens zwar nicht erforderlich, sie führt aber regelmäßig zu einer Verringerung des geforderten Zinssatzes. Wie bei einem Immobilienkredit für den Kauf oder den Bau einer Immobilie, so empfiehlt sich auch bei einem Darlehen für die Renovierung die Vereinbarung einer möglichst langen Zinsbindungsfrist.
Besonders günstige Darlehen für die Renovierung vergeben Sparkassen und lokale Volks- und Raiffeisenbanken. Die Voraussetzung für die günstigen Renovierungskredite ist grundsätzlich nur die Beauftragung eines am Ort ansässigen Handwerksbetriebes mit der Durchführung der praktischen Arbeiten. Mit den von Volksbanken oder Sparkassen vergebenen günstigen Darlehen für die Renovierung lassen sich auch bei der KfW nicht förderungsfähige Renovierungsmaßnahmen finanzieren.
Der Grund für die verlangte Beauftragung ortsansässiger Handwerksbetriebe für den Erhalt eines vergünstigten Renovierungsdarlehens besteht in der Satzung der entsprechenden Geldinstitute, worin die Förderung der örtlichen Wirtschaftsbetriebe regelmäßig vorgeschrieben wird. Die Auftragsvergabe an Unternehmen mit weiten Anreisewegen macht für private Hausbesitzer und Wohnungseigentümer ohnehin keinen Sinn, so dass sie die günstigen Darlehen für ihre Renovierungsmaßnahmen leicht in Anspruch nehmen können.