Irrtum Nummer 8
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Kredite können kostenfrei vorzeitig abgelöst werden
Viele Verbraucher sind der Meinung, dass es auch für die Banken von Vorteil ist, wenn Kredite vorzeitig abgelöst werden, denn die bekommen ja dann das geliehene Geld komplett zurück. Richtig ist, dass sie ihr Geld wiederbekommen, aber falsch ist, dass kostenfrei vorzeitig abgelöst werden kann.

Achten Sie auf die Kreditkonditionen!
Werden Kredite nicht wie vorgesehen planmäßig zu Ende gebracht, sondern vorzeitig abgelöst, entsteht den Banken ein Zinsschaden, den sie sich vom Kreditnehmer zum Teil erstatten lassen.
Das hat damit zu tun, dass Kredite, die vorzeitig abgelöst werden, eine Ablösesumme haben, bei der nicht in Anspruch genommene Zinsen zurückgerechnet werden. Damit der Schaden für die Bank nicht so groß ist, sind die Banken berechtigt eine Vorfälligkeitsentschädigung zu erheben und diese dem Kreditnehmer, der vorzeitig ablöst, in Rechnung zu stellen.
Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung?
Die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung wird erhoben, wenn Festzinsdarlehen vorzeitig gekündigt werden. Wird ein Kredit vorzeitig zurückgeführt, entsteht der Bank ein Refinanzierungs- und ein Margenschaden, wobei der Margenschaden die Minderung des Gewinns der Bank darstellt. Je länger ein Kredit planmäßig läuft, desto höher ist die Marge. Wird der Kredit außerplanmäßig getilgt, entsteht ein Verlust. Beide Komponenten werden dann zusammengerechnet und daraus entsteht der Gesamtschaden, der dann wiederum die Basis für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist.
Bei der Kündigung von Konsumentenkrediten ist die Vorfälligkeitsentschädigung, die ein Kreditnehmer an die Bank zahlen muss, auf ein Prozent der Restschuld und bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf 0,5 Prozent begrenzt. Natürlich steht es den Banken frei, auf die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung ganz zu verzichten.
Wer als Kreditnehmer später nicht mit diesen Kosten belastet werden möchte, sollte schon bei Vertragsabschluss darauf achten, wie das mit der Vorfälligkeitsentschädigung geregelt ist.
Einvernehmliche Vertragsauflösung
Jede Bank entscheidet als selbst, ob sie eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet oder ob sie bei einvernehmlicher Vertragsauflösung ganz darauf verzichtet. Trotzdem ist es gut möglich, dass die Bank nun zwar keine Vorfälligkeitsentschädigung erhebt, aber dem Kreditnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellt.
Für einen Kreditnehmer kann es unter Umständen sinnvoller sein, einen Kredit planmäßig auslaufen zu lassen und das Geld, das zur Tilgung der Restschuld verwendet werden soll, anstelle dessen auf einem Tagesgeldkonto zu deponieren und verzinsen zu lassen. Wo man mehr spart, muss man sich im Einzelfall jeweils ausrechnen lassen. Gerade bei größeren Darlehenssummen, die zum Beispiel bei Baufinanzierungen üblich sind, kann die Vorfälligkeitsentschädigung richtige Dimensionen haben.