Kredit für Arbeitslose mit Bürgen
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Ein Kredit für Arbeitslose mit Bürgen ist bei Direktbanken keine Seltenheit und wird häufig auch anstandslos genehmigt, sofern der eingesetzte Bürger auch über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügt. Der Bürge muss folglich mindestens ein durchschnittliches Einkommen regulär beziehen, außerdem wäre ein hohes Schufa Rating für die Bürgschaft von Vorteil.
Der Arbeitslose hingegen ist vollumfänglich auf den Bürgen angewiesen, denn ohne ihn ist die Kreditaufnahme nicht möglich, da er durch fehlendes Einkommen keine Möglichkeit hat, den Kredit tatsächlich absolut sicher auch fristgerecht mitsamt all seinen Kosten zurückzuzahlen. Daher ist die Bürgschaft ein in Deutschland und im Ausland gängiges Mittel, die eigene Bonität über die Laufzeit des Darlehens zu erhöhen. Da der Bürge, anders als ein Mitantragsteller, keinen Anteil an der ausgezahlten Kreditsumme hat, ist die Bürgschaft für ihn lediglich als Risiko zu sehen, weshalb Bürgen üblicherweise immer aus dem näheren Bekannten- oder Verwandtenkreis kommen.
Selbst gute Freunde tendieren im Regelfall eher dazu, dass die Möglichkeit einer Bürgschaft nicht wahrgenommen wird, da das finanzielle Risiko immer sehr hoch bemessen ist. Wurde jedoch ein Bürge gefunden, steht dem Kredit für Arbeitslose mit Bürgen nichts mehr im Weg. Im Folgenden müssen dann die Kreditgeber untereinander verglichen und eine ideale Laufzeit gefunden werden.
Gute Konditionen dank einer Bürgschaft
Die Bürgschaft dient auch dazu, die eigenen Konditionen zur Kreditaufnahme zu verbessern. Die Bank muss bei Kreditnehmern immer das Risiko eines Zahlungsausfalls abschätzen, weshalb Kredite an Personen mit einer hohen Chance auf einen Zahlungsausfall gar nicht erst vergeben werden. Durch die Bürgschaft wird das Darlehen dann zwar möglich, da der Bürge für die Schuld des Kreditnehmers einsteht, dennoch sollten die monatlichen Raten die finanziellen Möglichkeiten des eigentlichen Kreditnehmers nicht übersteigen.
Anderenfalls wird der bisher lediglich theoretische Einsatz des Bürgen schon bald Realität, da die Bank durch seine Bürgschaft das Recht erhält, ausstehende Schulden aus seiner Hand begleichen zu lassen/zu pfänden. Der Kredit für Arbeitslose mit Bürgen ist in seinen Konditionen freigestellt, das heißt der Kreditnehmer und der Bürge können zusammen einen Anbieter suchen, der das Darlehen so günstig wie nur möglich ausstellt.
Dafür lohnt sich die Nutzung eines Kreditvergleichs, welcher die gängigen (Direkt-)Banken am Markt untereinander vergleicht und schnell Auskunft darüber gibt, welcher Anbieter sich seinen Konditionen nach tatsächlich lohnt. Ideal sind für den Kredit für Arbeitslose mit Bürgen eine möglichst niedrige Zinslast und der Verzicht auf jegliche Gebühren. Fallen doch Bearbeitungsgebühren an, sollten diese nie im Vorfeld fällig werden. Seriöse Kreditgeber verzichten immer auf Vorleistungen.