Kredit für Beerdigungskosten
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Eine Beerdigung ist teuer. Verschlimmert hat sich die Situation dadurch, weil die gesetzlichen Krankenkassen keinen Beitrag mehr dazusteuern. Deshalb sorgen viele Menschen vor und schließen eine Sterbegeldversicherung ab. Das ist auch sinnvoll, denn sonst müssten die Verwandten für die Beerdigungskosten aufkommen. Doch manchmal kann es sein, dass die Summe aus der Sterbegeldversicherung die Kosten für die Beerdigung nicht abdeckt. Dann bleibt nur noch, einen Kredit für die Beerdigungskosten aufzunehmen.
Alternativen, um die Beerdigungskosten abzudecken
Welche Alternativen zur Abdeckung der Beerdigungskosten tatsächlich infrage kommen, hängt vom Geld bedarf ab. Manchmal reicht es schon aus, den Dispositionskredit auf dem Girokonto zu nutzen. Das lohnt sich allerdings nur dann, wenn das Konto innerhalb kurzer Zeit wieder im Plus geführt wird, denn ein solcher Dispo ist teuer. Die Zinsen können sich hier im zweistelligen Bereich bewegen.
Es gibt jedoch auch Menschen mit einer schlechten Bonität. Für einen Kredit ist es notwendig, eine gute Bonität zu haben. Fehlt diese oder ist die betroffene Person sogar arbeitslos, gibt es keinen Kredit für die Beerdigungskosten. In solchen Fällen bleibt nur der Gang zu den Sozialämtern. Schließlich muss der Mensch beerdigt werden und fehlt das Geld dazu, weil der Verstorbene nicht vorgesorgt hat, muss er trotzdem unter die Erde. In diesen speziellen Fällen helfen die Sozialämter weiter. Unter Umständen gewähren diese sogar ein zinsloses Darlehen.
Die richtige Vorsorge
Um die Verwandten erst gar nicht in die Situation zu bringen, einen Kredit für die Beerdigungskosten aufzunehmen, sollten bereits zu Lebzeiten Maßnahmen dagegen getroffen werden. Eine Sterbegeldversicherung ist nicht teuer. Zumindest dann nicht, wenn es sich um eine herkömmliche Beerdigung handelt. Wer mehr möchte, sollte eine dementsprechend höhere Versicherungssumme wählen, damit auch wirklich alles abgedeckt ist. Es wäre doch schade, wenn der Verwandte oder Freund in negativer Erinnerung bleiben würde, nur weil die Verwandten oder Freunde für dessen Beisetzung aufkommen mussten.