Kredit für Freiberufler und Selbständige
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Oftmals ist es nicht leicht, einen Kredit für Freiberufler und Selbständige zu bekommen. Beide Personengruppen verfügen über kein festes Einkommen. Dieses gilt jedoch bei den meisten Banken als unabdingbare Voraussetzung, um überhaupt einen Kredit bewilligen zu können.
Die passende Bank finden
Aus den genannten Gründen schließen viele Banken Freiberufler und Selbständige von vornherein von der Kreditvergabe aus. Dies gilt selbst dann, wenn ihr Einkommen sehr hoch sein sollte und deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt liegt.
Wer einen Kredit für Freiberufler und Selbständige sucht, kommt deshalb nicht umhin, erst einmal genaue Recherchen anzustellen, welche Banken, Sparkassen oder Volksbanken solch einen Kredit vergeben. Hierfür eignet sich in erster Linie das Internet, welches interessierten Personen auch die Möglichkeit bietet, mehrere Kreditangebote zu vergleichen und einen Kreditrechner zu nutzen.
Voraussetzungen für eine Kreditvergabe
Unabhängig davon, ob ein Kredit für Freiberufler und Selbständige für private oder für geschäftliche Zwecke benötigt wird, ist es unbedingt erforderlich, dass die Schufaauskunft des Kreditnehmers in Ordnung ist. Andernfalls wird es sehr schwierig, einen passenden Kredit für Freiberufler und Selbständige zu finden.
Reicht das Einkommen nicht aus, kann die Bank zusätzliche Sicherheiten, einen Bürgen oder einen zahlungskräftigen Mitantragsteller fordern. Bürgen und Mitantragsteller sollten allerdings problemlos in der Lage sein, ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten und trotzdem noch genügend Geld übrig haben, um im Ernstfall für die monatlichen Kreditraten einstehen zu können. Die Bank wird hier sehr genaue Einkommens- und/oder Vermögensüberprüfungen durchführen.
Wer eine Kapital-Lebensversicherung, ein Wertpapierdepot oder eine schuldenfreie Immobilie besitzt, könnte diese Wertgegenstände ebenfalls zur Kreditabsicherung verwenden.
Bewilligung, Auszahlung und Rückzahlung
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren bei einem Kredit für Freiberufler und Selbständige unterscheidet sich nur unwesentlich von dem Verfahren, welches für andere Kredite üblich ist. Sind die Voraussetzungen für eine Kreditvergabe erfüllt, wird die Bank oder die Sparkasse den Kredit innerhalb von wenigen Tagen auszahlen und auf das private oder das geschäftliche Konto des Kreditnehmers überweisen.
Der Kredit muss in gleichmäßigen und regelmäßigen monatlichen Raten zurückgezahlt werden. An diesem Punkt wäre es sehr wichtig, dass der Freiberufler oder der Selbständige darauf achtet, dass die Kreditraten auch dann gezahlt werden müssen, wenn das Einkommen einmal deutlich schwankt, sich erheblich verringert oder ganz ausbleibt.
Bei vorübergehend auftretenden Zahlungsschwierigkeiten sollte unbedingt das Gespräch mit der Bank gesucht werden. Andernfalls drohen ernsthafte Konsequenzen, die bis zur Kündigung des Kredites und einem entsprechenen Negativeintrag bei der Schufa reichen können. Der offene Kreditbetrag wird in einer Summe fällig und könnte bei Nichtzahlung auch gepfändet werden.