Kredit für Steuernachzahlung
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Niemand mag einen Kredit für die Steuernachzahlung aufnehmen. Ein entsprechendes Darlehen führt bei Steuerzahlern zu dem Gefühl, einen Kredit nur für die Weiterleitung des Geldes an das Finanzamt zu beantragen. Da jedoch nur wenige Menschen Rücklagen für eine mögliche Steuernachzahlung bilden, kommen entsprechende Darlehen in der Realität häufig vor.
Gewährt das Finanzamt keine Ratenzahlung?
Finanzämter verlangen grundsätzlich die sofortige Begleichung einer Steuerschuld. Als Ausnahme gewähren sie eine Steuerstundung, wenn der Steuerpflichtige nachweist, sich vergeblich um einen Kredit für die Steuernachzahlung bemüht zu haben. Des Weiteren genehmigen Finanzbeamte üblicherweise eine Ratenzahlung für einen begrenzten Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten. Voraussetzung für das Entgegenkommen des Finanzamtes ist jedoch, dass die nachträgliche Steuerforderung nicht auf Grund vorsätzlich falscher oder verschwiegener Angaben in der Steuererklärung, sondern wegen einer fehlerhaften Bewertung von Steuertatsachen fällig wird.
Das ist meistens der Fall, wenn Selbständige und Freiberufler im Anschluss an eine Steuerprüfung eine Nachzahlung zu leisten haben. Unselbständige Arbeitnehmer erleiden eine Steuernachforderung nur in Ausnahmefällen, welche vorwiegend bei einer Zusammenveranlagung von Ehepartnern eintreten. Des Weiteren kann eine Steuernachforderung bei Arbeitnehmern eintreten, wenn sie erstmals eine freiberufliche Nebentätigkeit aufgenommen haben. Formal unterscheiden Finanzämter zwischen einer Stundung und einer Ratenzahlung. Für den Steuerzahler ist diese Unterscheidung weitgehend unbedeutend, allerdings kann eine Ratenzahlung auch nach der Ablehnung eines Antrages auf eine Stundung noch vereinbart werden und unterliegt geringeren Anforderungen als eine Stundung. Die Zinsen für eine Stundung durch das Finanzamt sind deutlich geringer als Kreditzinsen bei einer Bank, zudem kann auf ihre Berechnung ganz oder teilweise verzichtet werden.
Auf günstige Darlehen achten
Ein kleiner Zeitgewinn für die Kreditaufnahme zur Steuernachzahlung lässt sich leicht durch das Einlegen eines Widerspruchs gegen den neuen Steuerbescheid erreichen. Die aufschiebende Wirkung tritt zwar nur auf ausdrücklichen Antrag des Steuerpflichtigen und mit Zustimmung des Finanzamtes ein, üblicherweise lehnen Finanzämter einen Aufschub der Steuernachzahlung bis zur Entscheidung über den Widerspruch jedoch nicht ab. Wenn schon ein Kredit für eine Steuernachzahlung aufgenommen werden muss, soll dieser zumindest nicht zu teuer werden.
Durch einen sorgfältigen Kreditvergleich stellt der Steuerschuldner sicher, ein günstiges Darlehen für seine Nachzahlung zu erhalten. Eine Erschwernis der Kreditaufnahme zum Begleichen von Steuerschulden stellt jedoch dar, dass überwiegend Unternehmer auf eine solche angewiesen sind, während viele Kreditgeber ihre Darlehen ausschließlich an Privatpersonen vergeben. Eine weitere Besonderheit des Kredites zum Begleichen einer Steuerforderung besteht darin, dass die Zahlung nicht zu einer mit einer Wertschöpfung verbundenen Investition führt. Der Antrag auf einen Kredit für die Steuernachzahlung ist zugleich der einzige Kreditantrag, dessen Ablehnung mit Vorteilen für den Antragsteller verbunden ist.