Kredit für Unverheiratete
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Einem Kredit für unverheiratete Paare steht normalerweise nichts entgegen. Wenn allerdings eine größere Anschaffung gemacht wird oder gar eine Immobilie gekauft werden soll stehen viele Banken dem Vorhaben skeptisch gegenüber. Geldinstitute und Banken möchten sicher finanzieren. Hinsichtlich der Haftung bei Trennung oder Tod kann die Situation schwieriger sein als bei Ehepaaren.
Die Vermögensverhältnisse sollten vor einer Finanzierung geklärt werden
Wenn für größere Anschaffungen ein Kredit benötigt wird, sehen es Banken gerne, wenn zwei Gehälter zur Sicherung des geliehenen Geldes zur Verfügung stehen. Bei ausreichender Bonität und positiven Schufa-Auskünften steht auch einem hohen Kredit für unverheiratete Paare nichts im Wege. Bei einer Immobilienfinanzierung sollten allerdings vorab die Eigentumsverhältnisse geklärt werden. Ein notariell beglaubigter Partnerschaftsvertrag kann die Eigentumsverhältnisse bei Tod oder Trennung eines Partners klarstellen.
Ohne einen Vertrag ist die Haftungs- und Anspruchssituation klar. Nur wer im Grundbuch eingetragen ist, kann auch in Haftung genommen werden. Gleiches gilt mit den Ansprüchen. Ein Lebenspartner, der nicht im Grundbuch eingetragen ist, hat auch keine Ansprüche auf das Eigentum. Dabei ist auch völlig unerheblich ob und wie viel Kapital investiert worden ist.
Bei einem gemeinsamen Kredit haften Paare gesamtschuldnerisch
Wenn unverheiratete Paare einen Barkredit gemeinsam aufnehmen, haften sie wie eine Personengesellschaft. Bei einem Kredit für unverheiratete Paare haften die einzelnen Lebenspartner daher gesamtschuldnerisch. Im Todesfall oder im Falle einer Insolvenz des Antragstellers wird der Mitantragsteller zur Begleichung der verbleibenden Schulden herangezogen. Trennen sich Paare im Streit und ein Vertragspartner zahlt nicht, muss auch der Antrag- oder Mitantragsteller für die verbleibenden Schulden aufkommen. Diese Regelung ist für den haftenden Partner besonders schlimm, wenn ein Kredit für eine Immobilie aufgenommen wurde und keine Eintragung im Grundbuch vorhanden ist.
Unverheiratete Paare sollten sich vor einer Kreditaufnahme informieren
Bevor ein Kredit für unverheiratete Paare aufgenommen wird, sollten die Lebenspartner eine fachkundige Beratung in Anspruch nehmen. Rechtsanwälte aber auch Bankberater sind mit den rechtlichen Bestimmungen bestens vertraut und können mit ihrem Rat zu einer gemeinschaftlichen Lösung beitragen. Dies ist vor allem wichtig, wenn größere Anschaffung gemeinsam finanziert werden muss oder eine Immobilie über einen Kredit finanziert wird. Mit einem gemeinsam geschlossenen Partnerschaftsvertrag und der Eintragung beider Vertragspartner im Grundbuch können auch mögliche Erbstreitigkeiten schon im Vorfeld geklärt werden.