Kredit für Wohnungsrenovierung
Starten Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Anfrage
Eine Wohnungsrenovierung kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich werden. Mieter sind oftmals laut Mietvertrag zu einer Renovierung nach dem Auszug oder vor dem Einzug verpflichtet. Vermieter und Hauseigentümer nehmen Wohnungsrenovierungen vor, damit der Wert eines Hauses erhalten bleibt. In einigen Fällen sind bei einer Renovierung nur wenige Arbeiten erforderlich, deren Kosten aus dem laufenden Einkommen bestritten werden können. Für eine umfassende Renovierung einer Wohnung ist angesichts der hohen Kosten jedoch regelmäßig die Aufnahme eines Darlehens erforderlich.
Förderkredite der KfW
Wenn Eigentümer mit der Wohnungsrenovierung eine energietechnische Sanierung verbinden und eine nennenswerte Energieeinsparung erreichen, haben sie Anspruch auf günstige Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die entsprechenden Anträge werden über eine vom Eigentümer auszuwählende Geschäftsbank gestellt. Neben dem langfristigen Angebot der energietechnischen Sanierung bietet die KfW regelmäßig weitere Programme an, so dass dem Beginn einer Wohnungsrenovierung ein Besuch der Webseite der Förderbank sinnvoll ist.
Bauspardarlehen und Kredite regionaler Banken
Ein Bauspardarlehen kann außer für den Kauf oder Bau von Gebäuden auch für Renovierungsarbeiten verwendet werden. Somit ist es sinnvoll, nach dem Immobilienerwerb einen neuen Bausparvertrag abzuschließen und dessen Bausparsumme für spätere Renovierungsmaßnahmen zu verwenden. Des Weiteren bieten örtliche Volksbanken beziehungsweise Raiffeisenbanken und Sparkassen günstige Darlehen für Baumaßnahmen an. Die Voraussetzung, um einen vergünstigten Kredit für eine Wohnungsrenovierung durch die örtliche Volks- beziehungsweise Raiffeisenbank oder Sparkasse zu erhalten, ist lediglich die Beauftragung ortsansässiger Handwerker mit der praktischen Durchführung der Renovierung.
Diese ist ohnehin sinnvoll, da von weither anreisende Betriebe hohe Anfahrtskosten berechnen. Eine Sparkasse oder Volks- beziehungsweise Raiffeisenbank vergibt die vergünstigten Renovierungsdarlehen sowohl an Eigentümer als auch an zur Renovierung ihrer alten oder neuen Wohnung verpflichtete Mieter. Keinen vergünstigten Kredit für die Wohnungsrenovierung erhält jedoch, wer die Materialien im Baumarkt einkauft und sich selbst als Heimwerker betätigt. In diesem Fall ist für Mieter die Aufnahme eines normalen Verbraucherdarlehens erforderlich, während Immobilienbesitzer ein günstiges Baudarlehen für die Wohnungsrenovierung aufnehmen können.
Die entsprechenden Immobiliendarlehen werden von den meisten Banken bei geringen Darlehenssummen ohne Grundbucheintrag ausgezahlt. Die meisten Renovierungsmaßnahmen kosten deutlich weniger als zehntausend Euro, die Grenze für die Geringfügigkeit liegt je nach Bank bei 30 000 oder 50 000 Euro. Ehe Eigentümer oder Mieter einen Kredit für die Wohnungsrenovierung aufnehmen, vergleichen sie die Angebote mehrerer Banken. Neben dem effektiven Jahreszinssatz ist die Möglichkeit zum Leisten von Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung ein Kriterium für die Auswahl eines Kreditgebers. Wenn Mieter einen Kredit für eine Wohnungsrenovierung aufnehmen, verbinden sie diesen idealerweise mit einem Umzugskredit, so dass für die Renovierung, den eigentlichen Umzug und die Einrichtung der neuen Wohnung nur eine Kreditaufnahme erforderlich wird.