Kredit in der Probezeit
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Einen Kredit in der Probezeit zu bekommen, ist nicht so einfach. Die Banken haben relativ strenge Richtlinien zur Kreditvergabe und eine davon ist normalerweise, dass Kredit nur vergeben wird, wenn der Antragsteller eine Festanstellung nachweisen kann und sich nicht mehr in der Probezeit befindet.
Die Banken verleihen ihr Geld mit Zinsen und Gebühren, um damit Geld zu verdienen. Um sicher zu gehen, dass das geliehene Geld auch wieder zurückgezahlt wird, wollen die Banken alle möglichen Risiken ausschließen oder zumindest sehr klein halten. Jemand, der noch in der Probezeit ist, hat nachweislich das erkennbare Risiko, das er die Probezeit nicht besteht und arbeitslos wird. Auch wenn nach bestandener Probezeit das Risiko des Arbeitsplatzverlustes über fast allen Arbeitnehmern wie ein Damoklesschwert schwebt, ist es trotzdem so, dass die Probezeit ein Ausschlusskriterium ist.
Einen Kredit in der Probezeit wird ein Kunde nur dann bekommen, wenn er der Bank andere Sicherheiten stellen kann.
Die Risiken der Banken richtig einordnen
Grundsätzlich ist das Geschäft des Geldverleihens mit gewissen Risiken verbunden und trotz aller Absicherungen kann ein Kreditausfall nie ausgeschlossen werden. Dennoch versucht jede Bank, das Risiko klein zu halten und hat entsprechende Richtlinien für die Kreditvergabe. Kreditantragsteller, die sich noch in der Probezeit befinden, sind genauso risikoreich wie Kreditantragsteller, die nur ein befristetes Arbeitsverhältnis nachweisen können. Auch in solchen Fällen verlangen die Banken entweder, dass die Kreditlaufzeit auf die Laufzeit des befristeten Vertrages beschränkt bleibt, oder dass der Kreditantragsteller andere Sicherheiten nachweist.
Wie man trotzdem Kredit in der Probezeit bekommt
Wenn ein Kreditantragsteller in der Lage ist, andere Sicherheiten wie zum Beispiel einen solventen Bürgen zu stellen, vergeben Banken auch Kredit in der Probezeit, immer vorausgesetzt, dass der Bürge entsprechend kreditwürdig ist. Für Kreditsuchende, die sich noch in der Probezeit befinden, sind die Chancen deutlich höher, einen Kredit in der Probezeit zu bekommen, wenn sie den Kreditantrag gemeinsam mit einem Bürgen stellen. Allerdings sollte der Bürge wissen, worauf er sich einlässt, wenn er die Bürgschaft übernimmt. Banken klären selten auf und viele Bürgen wissen nicht, was so eine Bürgschaft für Konsequenzen haben kann, wenn einmal davon abgesehen wird, dass im Ernstfall die Raten für den Kreditnehmer gezahlt werden müssen.
Mit der selbstschuldnerischen Bürgschaft geht der Bürge eine sogenannte Eventualverpflichtung ein. Das ist eine Verpflichtung, aus der er möglicherweise eventuell in Ansprich genommen wird. Eine Meldung darüber geht an die Schufa. Wenn der Bürge dann später selbst einen Kredit aufnehmen will, kann es passieren, dass er nun seinerseits einen Kredit nur bekommt, wenn er einen Bürgen bringt, weil er mit der Bürgschaft so belastet wird, als ob er die Raten tatsächlich anstelle des Kreditnehmers bezahlt. Das böse Erwachen kommt für einen Bürgen dann, wenn er seinen eigenen Kredit nicht bekommt, weil er eine Bürgschaft für jemand anders eingegangen ist.
Was dann getan werden kann
Wer als Bürge in so eine Situation kommt und zum Beispiel bürgen soll oder will, weil jemand keinen Kredit in der Probezeit bekommt, sollte er versuchen, die Bürgschaft von vornherein nur auf die Zeit der Probezeit zu befristen. Das heißt, die Bürgschaftsverpflichtung würde automatisch zu dem Zeitpunkt enden, wenn der Kreditnehmer seine Probezeit erfolgreich überstanden hat.
Wer versäumt hat, die Bürgschaft zu befristen, kann alternativ später beim Kreditgeber beantragen, dass er aus der Bürgschaft entlassen wird, weil der Kreditnehmer jetzt alle Kriterien erfüllt, die ein Kreditnehmer erfüllen muss. Das wäre zum Beispiel immer dann der Fall, wenn der Kreditnehmer die Probezeit überstanden hat und in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen worden ist.