Kredit in Karenz
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Hat man die Insolvenz angemeldet, dann ist eine sechsjährige Karenzzeit zu absolvieren, in der keine Schulden angehäuft werden dürfen. In dieser Zeit einen Kredit von einer Bank zu erhalten, ist sehr schwierig. Problematisch ist neben der Insolvenz, dass die Karenzzeit auch nur Einkünfte für den insolventen Verbraucher lässt, die unter dem pfändbaren Einkommen liegen.
Für Kreditraten bleibt somit nicht mehr viel Geld übrig. Trotzdem gibt eine Möglichkeiten, den Kredit in der Karenz zu erhalten.
Das schufafreie Darlehen
Weil die Insolvenz in der Schufa verzeichnet ist, wird ein Schuldner innerhalb dieser Zeit auch von einer niedergelassenen deutschen Bank nur unter besonderen Bedingungen einen Kredit erhalten. Eine Alternative für die Kredit in der Karenz ist deshalb der schufafreie Kredit aus dem Ausland. Im europäischen Ausland ist die Schufa nicht geläufig, deshalb werden Abfragungen und Einträge innerhalb der Schufa für ein solches Darlehen auch nicht vorgenommen.
In der Regel sind es Kredite aus der Schweiz, die als Kredit ohne Schufa auch innerhalb der Karenz vergeben werden. Vorteilhaft bei diesem Kredit ohne Schufa ist nicht nur, dass das Darlehen auch innerhalb der Karenzzeit gewährt werden kann. Darüber hinaus wird das Kreditgeschäft auch nur der kreditgewährenden Bank sowie dem Kreditnehmer bekannt.
Soll die Kreditvergabe besonders so diskret verlaufen, kann man anstelle einer Überweisung der Kreditsumme auf das Girokonto auch eine Barauszahlung über den Postboten vereinbaren. So wird niemand weiteres über das Kreditgeschäft informiert. Bedenken sollte man, dass die Kreditsumme auf das verfügbare Einkommen ausgerichtet wird, dass die Darlehenssumme für den Kredit in der Karenz deshalb nur in bestimmter Höhe vergeben wird.
Der Kredit mit Bürgen
Auch bei der eigenen Hausbank oder einer anderen niedergelassenen Bank kann man den Kredit in der Karenz beantragen. Gerade dann, wenn die Einkünfte sich positiv entwickelt haben und die Karenzzeit sich ihrem Ende nähert, kann ein Kredit besonders bei der Hausbank, bei der man bekannt ist, durchaus gewährt werden. Verlangt die Bank Absicherungen über das zur Verfügung stehende Einkommen hinaus, dann kann ein Bürge als dritter Vertragspartner mit in den Vertrag eingebunden werden.
Der Bürge haftet die die Kreditsumme, denn sobald der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, wird der Bürge zur Begleichung des Kredites mit dem ihm zur Verfügung stehenden Einkommen herangezogen. Wichtig ist, dass der Bürge für die Besicherung des Kredites über ein festes Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung verfügt und dass er zudem keine negativen Einträge bei der Schufa hat. So hat die Bank Sicherheiten und dem Kredit in der Karenz steht nichts im Wege.