Kredit mit Arbeitsvertrag
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Der Abschluss eines Kredits ist nicht immer problemlos möglich. Bevor die Bank nämlich eine Entscheidung über den Antrag fällt, überprüft sie zunächst die Kreditwürdigkeit des potenziellen Kreditnehmers. Eine wichtige Rolle kommt hier dem Arbeitsvertrag zu: Das Finanzinstitut sieht diesen als ausreichenden Nachweis darüber an, dass der Kreditnehmer die eingegangene Verbindlichkeit zurückzahlen kann. Dies gilt allerdings nur dann, wenn es sich um einen unbefristeten Vertrag handelt.
Geringverdiener und Zeitarbeiter haben es schwer
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird der Kredit mit Arbeitsvertrag in der Regel problemlos bewilligt. Anders sieht es aus, wenn der Antragsteller lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag vorweisen kann oder Zeitarbeiter ist. Für die Bank bedeutet dies, dass die zunächst festgestellte Zahlungsfähigkeit eventuell plötzlich nicht mehr vorhanden und die Rückzahlung gefährdet ist. Dieses Risiko wollen nicht alle Kreditinstitute eingehen. Aus diesem Grund erhalten Zeitarbeiter und Arbeitnehmer mit einem befristeten Vertrag nicht selten eine Ablehnung.
Auch Geringverdiener haben es schwer. Dennoch gibt es auch hier Möglichkeiten, eine Finanzierung in Anspruch zu nehmen. So wird der Kredit mit Arbeitsvertrag oftmals auch Angestellten mit einem befristeten Arbeitsverhältnis gewährt, wenn der fragliche Zeitraum noch vor dem Ablauf des Arbeitsverhältnisses liegt.
Auch die Bonität spielt eine Rolle
Es ist jedoch nicht nur die Art der Anstellung, die bei dem Kredit mit Arbeitsvertrag eine Rolle spielt. Gehaltsnachweise und Kopien des Vertrags reichen für eine Bewilligung des Antrages nicht aus, wenn in der Schufa-Auskunft negative Einträge aufzufinden sind. Da diese erst drei Jahre nach ihrer Erledigung gelöscht werden, können dabei auch vergangene Verfehlungen zum Thema werden. Zu einer kategorischen Ablehnung führt eine schlechte Bonität allerdings nicht. Viele Banken zeigen sich kooperationsbereit.
Wer einen Bürgen stellen kann oder eine Person findet, die zur gemeinsamen Unterzeichnung des Vertrages bereit ist, wird den Kredit mit Arbeitsvertrag unter Umständen dennoch abschließen können. Die Entscheidung des Finanzinstitutes beruht dann maßgeblich auf der individuellen finanziellen Situation vom jeweiligen Dritten. Alternativ können auch andere Sicherheiten beigebracht werden. Zu denken ist hierbei nicht nur an eine etwaige Lebensversicherung, sondern auch an im Eigentum des Kreditnehmers stehende Werte wie Sparguthaben, Aktien oder Immobilien.