Kredit mit Bürgen trotz negativer Schufa

6. Oktober 2016Allgemein Standard

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Kredite werden überall angeboten. Es wird immer wieder behauptet, dass es ohne Probleme möglich ist, einen Kredit aufzunehmen. Dabei haben einige Kunden Schwierigkeiten, sobald ihre Schufa abgefragt wird. Die Schufa hilft der Bank die solventen mit den nicht solventen Kunden auszusortieren.

Kreditaufnahme mit negativer Schufa möglich

Es ist, wenn von den Banken auch nicht gern gesehen, möglich, einen Kredit aufzunehmen, wenn man eine negative Schufa hat. Das Bild ändert sich schnell, wenn der Kunde die Bank betritt und mitteilt, dass er einen Kredit mit Bürgen trotz negativer Schufa aufnehmen will. Dann sind die Banken gern bereit, ins Gespräch zu kommen. In diesem Fall ist das Wort Bürge hoch angesehen. Ein Bürge hat unterschiedliche Funktionen und dient als Sicherheit.

Was ist ein Bürge

Ein Bürge wird in der Kreditwelt immer wieder erwähnt, nur wenige wissen, was ein Bürge überhaupt ist. Ein Bürge wird vor allem dann eingesetzt, wenn der Kunde keine gute Bonität besitzt. Dieser wird nicht von der Bank gestellt. der Kreditantragsteller muss selber eine Person suchen, der als Bürge eingesetzt werden kann. Dieser wird, wenn der Kredit nicht gedeckt ist, eingesetzt, um den Kredit weiter zu tilgen. Ein Bürge kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn der eigentliche Kreditnehmer den Kredit nicht mehr abzahlen kann.

Dann muss der Bürge für ihn einspringen. Das bedeutet, dass er mit seinem Privatvermögen für den Kreditnehmer haftet. Das ist natürlich ein Risiko, welches eingegangen ist. Niemand will gerne die Schulden eines anderen übernehmen. Daher kommen Bürgen oft aus der eigenen Familie, der Vater, eine Tante oder der Bruder. Diese Personen vertrauen dem Kreditnehmer, dass er sich um seine Finanzen anständig kümmert und lassen sich oft als Bürgen einsetzen. So kann ein Kredit mit Bürgen trotz negativer Schufa aufgenommen werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Um den Kredit mit Bürgen trotz negativer Schufa zu erhalten, muss der Kreditnehmer und der Bürge Voraussetzungen erfüllen. Es reicht nicht, wenn eine der beiden die Bedingungen erfüllen kann und der andere nicht. Beide müssen ein pfändbares Einkommen haben. Die Nachweise darüber müssen beide mit ihren Lohnabrechnungen vorweisen können. In der Regel werden die letzten drei bis sechs Monate verlangt.

Dieses Einkommen darf bei beiden nicht aus einer geringfügigen Beschäftigung stammen. Darüber hinaus wird die Schufa des Bürgen geprüft. Dieser darf keine negativen Einträge besitzen. Sollte der Bürge zum Beispiel selber einen Kredit noch abzahlen, ist dieses in der Schufa vermerkt. Oft wird die Person dann als Bürge abgelehnt. Der Antragsteller und der Bürge müssen über 18 Jahre alt sein, damit der Kredit mit Bürgen trotz negativer Schufa beantragt werden kann.

Kredit wird nicht mehr getilgt – Konsequenzen

Sollte der Fall eintreten, dass der Kreditnehmer von dem Kredit mit Bürgen trotz negativer Schufa nicht mehr zahlen kann, muss das der Bürge übernehmen. Sollte dieser sich weigern, die raten zu zahlen, wird eine Lohnpfändung ausgesprochen. Dann wird, bis auf den Mindestsatz, der Lohn der Bank zugeschrieben, bis der Kredit abbezahlt wurde. Sollten beide Seiten Schwierigkeiten haben, die Rate für einen Monat zu zahlen, sollte lieber ein Gespräch mit der Bank gesucht werden. Oft kann man ein oder zwei Monate die raten aussetzen lassen.

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