Kredit mit Bürgschaft
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Bei einem Kredit mit Bürgschaft gibt ein Familienmitglied, der Lebenspartner oder eine dritte Person das schriftliche Versprechen die Tilgung der Schuld zu übernehmen, wenn Sie zahlungsunfähig werden und die Rückzahlung nicht leisten können. Dabei muss der Bürge volljährig sein und darf keine negativen Einträge in der Schufa aufweisen.

So einfach kann es sein
Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft, welche im Kreditwesen die Regel ist, kann das Kreditinstitut bei einem Zahlungsverzug die Rückzahlung der Schuld vom Bürgen einfordern. Bei einer einfachen Bürgschaft kann der Bürge hingegen nur belastet werden, wenn Ihre Mittel bereits vollständig ausgeschöpft worden sind und auch eine Pfändung bereits erfolgt ist.
Ein Kredit mit Bürgschaft zahlt sich aus
Wenn Sie bei Ihrem Kredit einen Bürgen hinzunehmen, verbessert sich die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung durch die Bank. So erhalten Sie nicht selten einen besseren Zinssatz beim Abschluss eines Bürgschaftskredits. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Sicherheit der Rückzahlung für die Bank bei einem Kredit mit Bürgschaft erhöht ist. Wenn Ihre eigene Bonität nicht ausreicht, erhalten Sie deshalb eher eine Zusage für das gewünschte Darlehen.
Wie läuft die Bürgschaft ab?
Für den Kredit mit Bürgschaft muss der Bürge einen einseitigen Vertrag mit der Bank abschließen. In diesem Bürgschaftsvertrag gibt der Haftende der Bank die Zusicherung, die Schuld bei einem Zahlungsausfall mit seinem Privatvermögen zu begleichen.
Dabei können auch mehrere Bürgen gemeinsam einen einzigen Kredit absichern. Ist dies der Fall, haften diese entweder als Teilschuldner für einen anteiligen Kreditbetrag oder als Gesamtschuldner. Dabei kann die Bank die gesamte Tilgung der Schuld von jedem beliebigen Bürgen fordern, oder die Forderung nach eigener Auswahl aufteilen.
Doch auch der Bürge wird daran interessiert sein das Ausfallrisiko zu minimieren. Je höher die Sicherheit für den Bürgen, desto eher wird dieser geneigt sein den Vertrag für Ihren Kredit mit Bürgschaft zu unterzeichnen.