Kredit mit Krankengeld

17. November 2015Allgemein Standard

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Grundsätzlich ist es nicht leicht, einen Kredit mit Krankengeld zu bekommen. Im Gegensatz zu Lohn oder Gehalt gilt das Krankengeld nicht als festes Einkommen, sondern wird den Sozialleistungen zugerechnet. Diese sind in der Regel nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen pfändbar.

Deshalb hätte die Banken bei Zahlungsrückständen keine Möglichkeit, auf das Krankengeld zurückzugreifen und einen Teil davon zu pfänden. Ein Kredit mit Krankengeld wird deshalb nur möglich sein, wenn der Antragsteller einen Bürgen oder einen zweiten Antragsteller finden kann. Sofern er dafür geeignet ist, könnte der Ehe- oder Lebenspartner diese Rolle übernehmen.

Krankengeld – erst nach 6 Wochen Krankheit

Krankengeld wird in Deutschland erst dann gezahlt, wenn die betreffende Person mindestens 6 Wochen krank ist und die Zeit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall voll ausgeschöpft ist. Deshalb muss die Bank immer davon ausgehen, dass es sich bei dem Empfänger von Krankengeld um eine ernsthaft erkrankte Person handelt, bei der oftmals nicht abzusehen ist, wann sie wieder gesund wird und ob sie dann ihr altes Arbeitsverhältnis in unverändertem Umfang wieder aufnehmen kann.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass immer wieder damit gerechnet werden muss, dass ein Arbeitgeber nicht bereit ist, längere Zeit auf die Rückkehr einer erkrankten Person zu warten und dass er ihr während der Krankheit kündigt. Dies hätte zur Folge, dass die betreffende Person nach dem Ende der Krankengeldzahlung völlig ohne Einkommen dasteht und ihr oft keine andere Möglichkeit bleibt, als den Weg zum Arbeitsamt oder zur Arge anzutreten, um dort Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II zu beantragen. Spätestens dann wäre eine Kreditwürdigkeit nicht mehr gegeben.

Kredit mit Krankengeld – oft kein Problem bei laufenden Verpflichtungen

Wurde vor dem Krankengeldbezug ein Kredit aufgenommen und werden die Raten während der Krankheit weiter getilgt, gibt es in der Regel keine größeren Probleme mit der Bank. Schwierig wird es erst dann, wenn es aufgrund der Krankheit zu finanziellen Engpässen kommt und die Raten nicht mehr pünktlich gezahlt werden können. Dann sollte unbedigt das Gespräch mit der Bank gesucht und über eine Teilzahlung oder eine vorübergehende Stundung der monatlichen Raten verhandelt werden. Bei einem Kredit mit Krankengeld lassen sich die Banken in der Regel darauf ein.

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