Kredit mit Umschuldung
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Wer einen Kredit abzahlt, kann in diesen Tagen die Erfahrung machen, dass es Kredite mit günstigeren Zinssätzen gibt als vor ein paar Jahren. Das liegt daran, dass die Europäische Zentralbank den Leitzins auf 1 Prozent gesenkt hat und so auch die Konditionen für Kredite gesenkt wurden. Der Gedanke liegt nahe, nun die Kredite mit höheren Zinssätzen umzuschulden. Aber was muss bei einem Kredit mit Umschuldung beachtet werden?
Kündigungsfristen, die zu beachten sind
Prinzipiell kann man jeden Kredit umwandeln in einen Kredit mit Umschuldung. Ratenkredite, Immobilienkredite mit hohen Zinsen und Dispositionskredite und Rahmenkredite, die sich angehäuft haben. Eines ist jedoch zu beachten: Ratenkredite und Immobilienkredit müssen vor einer Umschuldung gekündigt werden. Und dabei gibt es verschiedene Kündigungsfristen zu beachten. Beim Ratenkredit beläuft sich die Frist auf mindestens drei Monate. Oftmals ist es so, dass Banken die Kündigung des Kredites in den ersten sechs Monaten ausschließen.
Diese Tatsache führt dazu, dass insgesamt eine Kündigungsfrist von 9 Monaten zu beachten ist. Noch längere Kündigungsfristen müssen Darlehensnehmer von Immobiliendarlehen veranschlagen.
Bei dieser Art von Darlehen wird während der Zinsbindungszeit die Kündigung des Darlehens ausgeschlossen. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist erst, meistens nach 5 bis 15 Jahren ist die Kündigung des Vertrages überhaupt möglich. Durch die Zahlung einer Vorfälligkeitsgebühr kann man, mit Einstimmung der Bank, nach 10 Jahren mit einer Frist von sechs Monaten kündigen.
Bei Rahmenkredit und Dispositionskredit sind keine Kündigungsfristen zu beachten, aufgrund ihrer variablen Zinsen und Laufzeiten.
Worauf bei einem Kredit mit Umschuldung geachtet werden muss
Man sollte unbedingt genau rechnen, ob der neue Kredit insgesamt wirklich günstiger ist, denn einberechnet werden müssen auch Bearbeitungsgebühren. Diese können bis zu drei Prozent des Dahrlehens ausmachen. Anhand des Effektivzinses kann man die genauen Darlehenskosten berechnen. Er vereint Nominalzins und Bearbeitungsgebühren. Die Vorfälligkeitsgebühr ist bei dem Immobiliendarlehen mit einzuberechnen und natürlich darf nie der Fehler passieren, dass man einen variablen Zinssatz mit einem festen vergleicht. Der variable Zins kann im Moment günstiger sein, jedoch kann sich das sehr schnell ändern.