Kredit mit vorläufigem Personalausweis
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Egal ob Bank oder Sparkasse, jedes Kreditinstitut ist dazu verpflichtet, bei der Beantragung eines Kredites eine Legitimationsprüfung durchzuführen. Einerseits muss der Kreditnehmer versichern, dass er den zu beantragenden Kredit ausschließlich und alleinig für private oder geschäftliche Interessen nutzen will, andererseits muss er eine Erklärung abgeben, die besagt, dass er in eigenem wirtschaftlichem Interesse handelt. Im Anschluss daran hat die Bank die Identität des Kunden zu prüfen. Zu diesem Zweck sind lediglich der Personalausweis oder der Reisepass, keinesfalls aber andere Dokumente des Kreditnehmers zulässig.
Etwas schwieriger gestaltet sich ein Kredit mit vorläufigem Personalausweis, d.h., wenn sowohl der Personalausweis als auch der Reisepass des Kunden abgelaufen oder gar verloren gegangen sind. Da es sich bei einem vorläufigem Personalausweis jedoch ebenfalls um ein amtliches Dokument handelt, ist es grundsätzlich möglich, einen Kredit mit vorläufigem Personalausweis zu erhalten. Hierbei kann es hilfreich sein, zusätzlich eine amtliche Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes vorzulegen.
In den meisten Fällen wird das Kreditinstitut allerdings darauf bestehen, dass der Kreditnehmer den endgültigen Personalausweis so schnell wie möglich entweder im Original oder aber als Kopie nachreicht. Ausschlaggebend für oder wider die Bewilligung eines Kreditantrags sind vielmehr Parameter wie die Schufa-Auskunft, eine Bonitätsprüfung und die Vorlage von Einkommensnachweisen. Diese dienen darüber hinaus ebenfalls zur Klärung der Identität der antragstellenden Person.
Dennoch kann ein vorläufiger Personalausweis ein möglicher Ablehnungsgrund bei Kreditanfragen sein. Möchte man beispielsweise einen Konsumkredit oder aber einen Ratenkredit in einem Warenhaus beantragen, könnte die Identifikationsnummer des vorläufigem Personalausweises zu kurz sein, so dass die Soll-Felder im Anfragesystem des jeweiligen Kreditinstituts nicht erschöpfend ausgefüllt werden können. Weiterhin kann ein Kredit mit vorläufigem Personalausweis bei Online-Krediten aus nicht näher definierbaren Gründen abgelehnt werden.
Ist ein Antragssteller in vollem Umfang arbeitstätig und bestreitet ein mittleres Einkommen, dann kann er in Normalfall einen Kredit mit vorläufigem Personalausweis bis zu 20.000 Euro aufnehmen. Handelt es sich jedoch um einen Ratenkredit bei Waren- oder Versandhäusern ist meist von vornherein eine Obergrenze des Kredits von ca. 2000 Euro festgeschrieben. Ausschlaggebend für die tatsächliche Einstufung des Kreditnehmers bei der Beantragung von einem Kredit mit vorläufigem Personalausweis sind neben oben aufgeführten Parametern auch die so genannten Scoring-Punkte.
Einen weiteren Sonderfall bilden Online-Kredite. Bei selbigen ist es meist nicht möglich den Personalausweis – egal ob vorläufig oder endgültig – im Original vorzulegen. In derartigen Fällen wird das Postident-Verfahren durchgeführt. Selbiges kann bei jeder beliebigen Poststelle in Deutschland durchgeführt werden und bedarf lediglich eines geringen zeitlichen Aufwands. Wer also einen Onlinekredit mit vorläufigem Personalausweis im Internet beantragen möchte, muss diesen lediglich zu Legitimation bei der jeweiligen Poststelle vorlegen. Der Schalterbeamte wird dann die Identität des Kreditnehmers prüfen und die gesamten Kreditunterlagen mit einem Vermerk an die Bank zurücksenden.