Kredit ohne Bankauskunft
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Mittels einer Bankauskunft informiert eine Bank ein anfragendes Geldinstitut über die wirtschaftliche Situation eines Kunden. Bankauskünfte bei Privatpersonen erfordern deren ausdrückliche Zustimmung, während sie bei Unternehmen erlaubt sind, sofern kein Widerspruch vorliegt. Wenn Firmeninhaber für Privatzwecke einen Kredit aufnehmen, gelten sie rechtlich als Privatpersonen.
Inhalt und Anforderung von Bankauskünften
Eine Bankauskunft wird üblicherweise von Kreditkartenunternehmen angefordert. Als Inhalt teilt die Bank mit, ob ein Konto ordnungsgemäß geführt wird und ob ihres Wissens nach Grundvermögen vorhanden ist. Zusätzlich enthält die Bankauskunft eine allgemein gehaltene Aussage über die Kreditwürdigkeit eines Kunden. Problematisch für Kontoinhaber ist gelegentlich, dass die Bankauskunft über eine eventuell bestehende Kontoüberziehung informiert.
Hierbei handelt es sich aber nicht um die Ausnutzung des vereinbarten Dispositionskredites, sondern ausschließlich um dessen Überziehung. Da Bankauskünfte schriftlich eingeholt werden sollen, vergeben fast alle Banken einen Kredit ohne Bankauskunft, zumal die Schufa-Anfrage online gestellt werden kann. Bankauskünfte bei Kreditanträgen privater Kunden werden gelegentlich bei langfristigen Finanzierungen wie der Baufinanzierung genutzt.
Die erforderlichen Daten erhält der Kreditgeber auch ohne Bankauskunft
Ein Geldinstitut kann einen privaten Kredit ohne Bankauskunft vergeben, da sie alle relevanten Informationen auch auf andere Weise erhält. Dass ein angegebenes Girokonto tatsächlich existiert, geht nicht nur aus der Schufa hervor, sondern ist Voraussetzung für die unbare Kreditauszahlung. Wenige Banken verlangen zusätzlich zu den allgemein üblichen Kreditunterlagen die zusätzliche Vorlage der Kontoauszüge von bis zu drei Monaten.
Diese bieten eine vollständige Information über regelmäßige Zahlungen des Kreditantragstellers und zeigen an, ob er den eingeräumten Dispokredit ausnutzt, während die Schufa-Anfrage lediglich dessen Existenz angibt. Bei gewerblichen Darlehen sind Bankauskünfte hingegen üblich, wobei viele Banken bei geringen Beträgen und ihnen bekannten Kreditnehmern auch einen betrieblich veranlassten Kredit ohne eine Bankauskunft vergeben.
Eine indirekte Form einer Bankauskunft ist selbstverständlich möglich, wenn ein Kunde einen Kredit bei seiner Hausbank beantragt. Diese darf auch ohne besondere Einwilligung des Kreditantragstellers die bisherige Geschäftsbeziehung auswerten und daraus Rückschlüsse auf die Bonität ziehen. Da das Wissen der eigenen Bank über die bisherige Kontoführung umfangreicher als jede Bankauskunft und jede Schufa-Anfrage ist, bietet sich die Kreditbeantragung bei der Hausbank an, wenn das dortige Konto ordnungsgemäß geführt wurde.
Ein häufiges Missverständnis
Verbraucher suchen häufig nach einem Darlehen ohne Schufa-Anfrage und entscheiden sich versehentlich für einen Kredit ohne Bankauskunft. Die Bankauskunft ist als bei der Kreditvergabe an Privatpersonen unübliches Verfahren jedoch deutlich von einer Schufa-Anfrage zu trennen. Diese ist bei einer Kreditaufnahme über deutsche Banken üblich und lässt sich durch die Kreditaufnahme bei einem Pfandleiher oder über eine Schweizer oder Liechtensteiner Bank umgehen. Voraussetzung für die Kreditaufnahme über diese Banken ist jedoch grundsätzlich ein im Vergleich zu den Anforderungen deutscher Geldinstitute höheres festes monatliches Einkommen.