Kredit ohne Rückfrage an Arbeitgeber
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Kreditnehmer äußern gelegentlich die Befürchtung, dass die Bank vor der Auszahlung des Geldbetrages Erkundigungen beim Arbeitgeber einholen würde. Eine derartige Anfrage erfolgt in der Realität extrem selten, denn in den meisten Fällen akzeptieren Banken, dass fast niemand den Chef über eine Kreditaufnahme informieren möchte.
Darf die Bank überhaupt beim Arbeitgeber nachfragen?
In den meisten Fällen wird der beantragte Kredit ohne Rückfrage an den Arbeitgeber des Kunden vergeben, da die Datenschutzbestimmungen Auskünfte nur in streng geregelten Ausnahmefällen zulassen. Die Bank benötigt eine ausdrückliche Zustimmung des Antragstellers zur Rückfrage beim Arbeitgeber und darf den Grund der Nachfrage nicht exakt nennen. Die bloße Angabe der Anschrift des Arbeitgebers erfüllt nicht die Voraussetzungen für Rückfragen durch die Bank an diesen.
Die Höhe des Einkommens erfährt die Bank aus den vorgelegten Gehaltsnachweisen. Wenn sie den Status des Arbeitsvertrages wissen möchte, kann sie zusätzlich dessen Vorlage beim Kreditantragsteller verlangen. Hieraus geht hervor, ob der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet ist. Bei hohen Beträgen verlangen Kreditgeber eher eine vom Antragsteller beizubringende Bescheinigung, dass der Arbeitsvertrag nicht gekündigt wurde, als eine zeitaufwändige Anfrage zu stellen.
Verbreiteten Erzählungen zufolge rufen einige Banken beim Arbeitgeber an und lassen sich zum Kreditantragsteller durchstellen. Hierbei erfahren weder die Telefonzentrale noch der Arbeitgeber den Grund des Bankanrufes, entsprechende Kontrollanrufe sind jedoch nur möglich, wenn der Kreditnehmer über eine Durchwahl verfügt, was bei Produktionsmitarbeitern fast nie der Fall ist.
In den meisten Fällen vergibt die Bank einen Kredit ohne Rückfrage an den Arbeitgeber, selbst wenn sie sich das entsprechende Recht im Kreditantrag einräumen lässt. Würde der Bankkunde den entsprechenden Passus im Kreditantrag streichen, weckt er jedoch Zweifel an der Richtigkeit seiner Angaben und riskiert die Ablehnung seines Kreditwunsches. In vielen Kreditanträgen wird der Passus einer möglichen Rückfrage beim Arbeitgeber des Kunden ohnehin nicht mehr aufgeführt.
Den Arbeitgeber über die Kreditaufnahme informieren
Wenn bei außergewöhnlich hohen Summen ein Kredit nicht ohne Rückfrage an den Arbeitgeber vergeben wird, sollte der Kunde seinen Chef über die zu erwartende Bankanfrage informieren. Das gilt besonders bei Baufinanzierungen oder zu kaufenden Immobilien. In diesen Fällen bietet sich ein Gespräch mit dem Arbeitgeber ohnehin an, da in vielen Unternehmen die Möglichkeit zur Aufnahme eines Arbeitgeberdarlehens besteht.
Dieses deckt bei der Immobilienfinanzierung naturgemäß nur einen geringen Teil der Kosten, ist aber mit extrem günstigen Zinsen verbunden und wird von den meisten Banken als Teil des Eigenkapitals angesehen. Auch wenn sich im Arbeitsvertrag ein Passus findet, wonach die Tätigkeit geregelte finanzielle Verhältnisse erfordert, ist die Aufnahme eines Kredites in angemessener Höhe üblicherweise unproblematisch.