Kredit trotz Elternzeit
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Fällt während der Elternzeit ein Gehalt weg, ist es oftmals schwieriger, einen Kredit zu erhalten. Das Elternteil welches eine Elternzeit beantragt erhält für die Dauer von 12 Monaten nur noch 67 Prozent des vorigen Nettoeinkommens. Dazu kommt, dass aufgrund des neugeborenen Kindes natürlich auch die Ausgaben entsprechend ansteigen.
Natürlich kann es auch in dieser Zeit vorkommen, dass aufgrund einer dringenden Anschaffung oder einer Nachzahlung bei den Nebenkosten ein Kredit trotz Elternzeit benötigt wird. In diesem Fall ist es wichtig, die vorhandenen Kreditangebote genau zu prüfen, um eine Bank zu finden, die einen Kredit trotz Elternzeit anbietet.
Warum Banken einen Kredit trotz Elternzeit oft ablehnen
Da die Gewährung des Elterngeldes zeitlich befristet ist, wird dieses von vielen Banken nicht als tatsächliches Einkommen gerechnet. Dies gilt besonders dann, wenn die Laufzeit des Kredites länger ist als die Zusage des Elterngeldes. Da das Elterngeld in den meisten Fällen von der Mutter beantragt wird, fürchten viele Kreditinstitute, dass diese nach Ablauf der zwölf Monate nicht in ihren vorherigen Beruf zurückkehrt. Somit würde das Einkommen welches der Familie zur Verfügung steht nach Beendigung der Elternzeit drastisch sinken, was für die Bank ein deutlich höheres Risiko bedeutet.
Wer erhält einen Kredit trotz Elternzeit?
Für den Fall, dass die Laufzeit innerhalb der Befristung des Elterngeldes endet, wird dieses von der Bank in jedem Fall auch als Einkommen anerkannt. Reicht die Höhe des Elterngeldes aus, wird die Bank den angefragten Kredit in der Regel auch bewilligen. Dazu besteht natürlich auch die Möglichkeit, den Ehepartner als zweiten Kreditnehmer in den Kreditvertrag mit aufzunehmen. Dessen Einkommen wird dann ebenfalls berücksichtigt. Alleinerziehende Elternteile haben es dagegen wesentlich schwieriger, einen Kredit trotz Elternzeit zu erhalten.
Damit der Kredit bewilligt wird, müssen die Zahlungen des Elterngeldes in jedem Fall durch Vorlage von entsprechenden Kontoauszügen nachgewiesen werden. Zudem muss auch ein Nachweis erbracht werden, für welchen Zeitraum das Elterngeld bewilligt wurde. Nimmt der Bezieher des Elterngeldes anschließend wieder seine vorherige Arbeit auf, dann muss zusätzlich eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Fortführung des Arbeitsverhältnisses nach Beendigung des Elterngeldes vorgelegt werden.