idgr.de – Lexikon: S
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Schlussrate
Die Schlussrate ist ein Begriff, der bei einer Schlussratenfinanzierung oder Drei-Wege-Finanzierung relevant ist. Mit ihr wird die letzte Rate bezeichnet, die in der Regel nicht höher ist, als der Restwert des Fahrzeuges zu diesem Zeitpunkt. Wer die Schlussrate nicht in einem Betrag ablösen will, um das Fahrzeug käuflich zu erwerben, kann die Rate auch in einem neuen Kreditvertrag weiterfinanzieren.
Schufa
Die Schufa – Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung ist ein Dienstleistungsunternehmen, das seinen Partnern auf berechtigte Anfrage die Schufa Auskunft von Verbrauchern gegen Gebühr zur Verfügung stellt. Die Schufa speichert kreditrelevante Daten und enthält damit Informationen zur Beurteilung der Bonität von Kreditnehmern. Sie schützt einerseits den Verbraucher vor Verschuldung und andererseits die Banken vor Kreditausfällen. Jeder Verbraucher, der bei deutschen Banken und Kreditinstituten eine Kreditanfrage stellt, muss davon ausgehen, dass seine Schufa Auskunft eingeholt wird. Wer an seiner eigenen Schufa Auskunft interessiert ist, kann sich einmal in jedem Jahr kostenlos bei der Schufa eine Eigenauskunft anfordern.
Scoring
Um die Kreditwürdigkeit einer Person besser darstellen zu können, wird vonseiten der Banken im Rahmen der Bonitätsprüfung ein Scoring Verfahren angewendet. Dabei handelt es sich um ein mathematisch-statistisches Verfahren, mit dessen Hilfe die Bonität einer Person besser und vor allem objektiv beurteilt werden kann. Das Verfahren erleichtert den Banken die Kreditvergabe. Im Zeitalter des Internets wird es dadurch möglich, den Ratenkredit als standardisiertes Bankprodukt anzubieten und automatisch zu bearbeiten. Heute kann die Software entscheiden, ob ein Kreditnehmer den beantragten Kredit bekommt oder nicht. Darüber hinaus dient das bankinterne Scoring auch dazu, die Höhe der bonitätsabhängigen Zinsen für den Kreditnehmer festzusetzen.
Auch die Schufa verfügt über ein eigenes Scoring Verfahren, bei dem die Verbraucher mit einem bestimmten Scorewert erfasst werden. Das macht es leichter, die Bonität des Einzelnen zu bewerten. Bei der Schufa ist diese Angabe darauf ausgerichtet, das Kreditausfallrisiko eines Kunden optimal einzuschätzen und die Wahrscheinlichkeit prozentual festzulegen, mit der eine Kunde seinen Kredit planmäßig zurückführen wird.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Wenn ein Bürge eine selbstschuldnerische Bürgschaft unterschreibt, wie das bei Ratenkrediten heute durchaus üblich ist, geht das vom Wesen weit über eine einfache Bürgschaftserklärung hinaus. Der Bürge verpflichtet sich nämlich mit seiner Unterschrift, bei Zahlungsverzug des Kreditnehmers sofort für dessen Verbindlichkeiten einzustehen. Er wird dann von der Bank gleich so behandelt, als ob er selbst der Schuldner sei.
Anders als bei der gewöhnlichen Bürgschaft, wo ein Bürge die Zahlung solange verweigern kann, bis alle Mittel und Wege ausgeschöpft sind, um den Hauptschuldner zu bewegen, seinen Verpflichtungen nachzukommen, wird der Bürge bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft sofort in die Pflicht genommen. Viele Bürgen, die eine Bürgschaftserklärung aus reiner Gefälligkeit unterschreiben, wissen nicht, was dieser Freundschaftsdienst letzten Endes für Konsequenzen haben kann.
Stundung
Eine Stundung ist so etwas wie ein Zahlungsaufschub, den der Gläubiger einem Schuldner auf Antrag gewährt. Stundungen müssen die Kreditnehmer bei ihrem Kreditgeber immer schriftlich beantragen. Sie werden in der Regel nur dann bewilligt, wenn die Zahlung der Rate für den Schuldner eine erhebliche Härte darstellt. Viele Banken verhalten sich gegenüber den Kreditnehmern aber heute schon sehr partnerschaftlich und lassen sich auch auf eine Stundung ein, wenn der Kreditnehmer glaubhaft versichern kann, dass er dann später wieder in der Lage seine wird, die Raten aus dem Kreditvertrag vereinbarungsgemäß zu zahlen. Für eine Stundung werden vonseiten der Bank Gebühren erhoben, es werden dabei zusätzliche Zinsen fällig sowie meist ein pauschales Bearbeitungsentgelt.