idgr.de – Lexikon: V
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Vorfälligkeitsentschädigung
Die Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet eine Entschädigung für einen entgangenen Zinsverlust bei einer vorzeitigen Rückzahlung eines Kredites, die vonseiten der Bank erhoben werden darf.
Vorausdarlehen
Mit einem Vorausdarlehen, das unter der englischen Bezeichnung Forward Darlehen eher bekannt ist, wird mit der Bank vereinbart, ein Darlehen ab einem bestimmten Zeitpunkt fix abzunehmen. Dabei erheben die Banken einen Zuschlag für die Zinssicherung. Vorausdarlehen werden bis zu maximal 60 Monate im Voraus abgeschlossen und sind so etwas wie eine Wette auf steigende Zinsen. Verliert der Darlehensnehmer die Wette, hat er ein Darlehen zu höheren Zinsen als marktüblich und Pech gehabt.