Ratenkredit für Azubi
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Sind Auszubildende auf der Suche nach einem Ratenkredit für einen Azubi, muss zuerst einmal ermittelt werden, ob die eigene Kreditwürdigkeit überhaupt zu einer Kreditaufnahme ausreicht. Um seine Bonität unter Beweis zu stellen wird der Kreditnehmer/Azubi einer strengen Prüfung der Banken unterstellt, bei der nicht nur die bisherige Kredithistorie unter die Lupe genommen wird, sondern auch der Eintrag bei der Schufa, das Einkommen und womöglich auch der Grund der Kreditaufnahme.
Azubis haben, zumindest am Anfang ihrer Ausbildung (aber bereits nach der Probezeit) den Vorteil, dass sie für den Arbeitgeber quasi unkündbar sind. Auszubildende in allen Branchen genießen in Deutschland einen enorm hohen Kündigungsschutz und können folglich nur schwer gekündigt werden. Das garantiert, zumindest am Anfang der Ausbildung, ein nahezu sicheres Einkommen über 2.5 beziehungsweise 3 Jahre. Der Nachteil ist jedoch, dass das Netto-Einkommen in den meisten Branchen unglaublich niedrig ist und allein nicht einmal zum Überleben reicht.
Selbst im dritten Lehrjahr verdienen viele Azubis nicht mehr als 800 Euro netto, was die absolute Untergrenze der meisten Banken zur Kreditaufnahme darstellen würde. Demnach ist ein Ratenkredit für einen Azubi nur sehr schwierig zu erhalten, denn bei der Evaluierung durch die Banken werden nicht zwingend Kindergeld und mögliche Fördermittel mit eingerechnet. Selbst ein Nebenjob kann nur schwer die Kreditwürdigkeit steigern, da dieser jederzeit wegfallen kann und die Anstellung oftmals sogar noch befristet ist.
Sicherheiten gegenüber dem Kreditgeber offenbaren
Ein Azubi muss für seinen Kredit folglich mehr Sicherheiten einbringen um seine Bonität zu erhöhen. Aber im jungen Alter besteht oft kaum pfändbares Kapital, meist haben Auszubildende noch nicht einmal ein eigenes Automobil und falls doch, dann nur einen PKW mit geringem Wiederverkaufswert.
Demnach ist der Ratenkredit für einen Azubi nahezu immer an eine Bürgschaft gekoppelt, die Azubis eigenständig vorbringen müssen. Ein Bürge haftet durch sein komplettes Einkommen und Vermögen für die Schuld des Kreditnehmers. Was bei Mikrokrediten noch im überschaubaren Rahmen bleibt, kann bei höher dotierten Krediten und einem Zahlungsausfall des Azubis schnell zum finanziellen Notstand des Bürgen führen.
Folglich erklären sich nur wenige Personen bereit dieses Risiko auf sich zu nehmen, gerade da der Bürge selber keinerlei Nutzen aus seiner Verpflichtung zieht, da er keinen Anteil an der ausgeschütteten Summe hält. Als Bürge kommen in diesem Fall bei einem Ratenkredit für den Azubi üblicherweise nur die Eltern beziehungsweise ein Elternteil in Frage. Freunde und entfernte Verwandte sehen in einer Bürgschaft ein zu hohes Risiko, gerade wenn auch schon für die Anmietung einer eigenen Wohnung gebürgt werden musste.