Ratenkredit für Geringverdiener
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Geringverdiener haben immer die Möglichkeit, einen Ratenkredit für Geringverdiener zu erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Kredit muss immer im Verhältnis zu dem Einkommen stehen, sodass von vornherein klar ist, dass der Kredit nicht besonders hoch ausfallen wird. Gerade bei dieser Personengruppe sollten die Kreditkosten so gering wie möglich ausfallen. Leider ist das nicht immer der Fall, denn Banken lassen sich die schlechte Bonität mit hohen Zinsen bezahlen.
Wann ist man ein Geringverdiener?
Es stellt sich oft die Frage, ab wann man Geringverdiener ist, denn das lässt sich nicht immer klar definieren. Alle Personen, die unterdurchschnittlich verdienen, gehören zu Geringverdienern. Der Stundenlohn muss unter 8.95 Euro liegen, wenn man als Geringverdiener zählt.
Alles was darüber liegt, liegt schon in einer anderen Arbeitsklasse. So kann sich jeder ausrechnen, wie viel er wirklich verdient und er einen Anspruch auf einen Ratenkredit für Geringverdiener hat.
Konditionen der Bank
Wenn ein Ratenkredit für Geringverdiener aufgenommen werden soll, vergeben Banken in der Regel nicht die guten Konditionen, wie bei einem Antragsteller, der ein höheres Einkommen besitzt. Der Kredit wird oft nur als Kleinkredit vergeben, dessen Kreditsumme nicht über 2.000 Euro liegt. Damit sichern sich Banken ab, denn sie sehen in einem Geringverdiener eine hohe Gefahr des Kreditausfalls. Aber dieses Risiko kann der Kreditnehmer selber minimieren, indem er seine Sicherheiten erhöht.
Wie kann ein Kredit aufgenommen werden?
Wer sich Gedanken über einen Ratenkredit für Geringverdiener macht, sollte in erster Linie überlegen, wie viel Geld er benötigt. Mit einem Haushaltsplan kann genau gesehen werden, ob Geld für die monatlichen raten zur Verfügung steht. Mit diesem Haushaltsplan, den letzten Kontoauszügen und dem Arbeitsvertrag kann ein Gespräch bei der Bank statt finden. Wenn die eigenen Sicherheiten zu gering sind, kann ein Bürge gestellt werden.
Ein Bürge unterschreibt ebenfalls den Kreditvertrag und haftet mit seinem Einkommen für die Kreditraten. Sollte der Kreditnehmer, aus welchen Gründen auch immer, die Raten nicht mehr tilgen können, tritt die Bank an den Bürgen heran, der diese Raten übernehmen muss.
Sicherheiten, die genutzt werden können
Zu den bekanntesten Sicherheiten gehört ein Bürge, wie bereits beschrieben. Wenn sich aber niemand bereit erklärt, den Vertrag zu unterschreiben, kann eine Kapitallebensversicherung ebenfalls als Sicherheit erbracht werden. Diese muss aber einen Rückkaufwert von mindestens 5.000 Euro aufweisen, damit sie als Sicherheit akzeptiert wird. Eine positive Schufa ist ebenfalls wichtig, denn das steigert die Bonität bei der Kreditanfrage.