Schweizer Kredit ohne Schufa und ohne Bonität
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Grundsätzlich ist es nicht leicht, einen Schweizer Kredit ohne Schufa und ohne Bonität zu erhalten. Auch wenn die Schweizer Banken bei einem Kreditantrag auf eine Schufaauskunft verzichten, heißt dies nicht, dass sie einen Kredit ohne ein gewisses Mindestmaß an Bonität vergeben. Andernfalls würden sie ihren Kunden einen Blankoscheck ausstellen und hätten keinerlei Gewähr, dass sie ihr Geld zurückerhalten.
Voraussetzungen für einen Schweizer Kredit ohne Schufa und ohne Bonität
Viele Personen, die in Deutschland keinen Kredit erhalten können, wünschen sich einen Schweizer Kredit. Sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, über einen festen Wohnsitz und ein sicheres Einkommen verfügen, dürfte dieses Vorhaben kein größeres Problem darstellen. Etwas schwieriger wird es, wenn das Einkommen sehr niedrig ist oder gänzlich fehlt.
Auch Selbstständige oder Freiberufler haben es meist sehr schwer, einen geeigneten Schweizer Kredit zu finden. Dies ist auch der Grund dafür, dass es für Arbeitslose oder Hartz IV Empfänger nahezu unmöglich ist, einen Schweizer Kredit ohne Schufa und ohne Bonität zu erhalten. Gegenteilige Aussagen, die von verschiedenen Kreditvermittlern gemacht werden, sind unseriös.
Alternativen zu einem Schweizer Kredit ohne Schufa und ohne Bonität
Wer eine schlechte Bonität und eine negative Schufaauskunft besitzt, muss die Suche nach einem Kredit nicht aufgeben. Er könnte sich zum Beispiel an einen seriösen Kreditvermittler, eine Kreditvermittlungsplattform im Internet oder eine Person im eigenen Freundes- oder Bekanntenkreis wenden und dort sein Anliegen vortragen. Eine hundertprozentige Garantie auf eine Kreditvermittlung besteht auch hier nicht. Niemand kann es sich leisten, Geld zu verschenken und wird deshalb nur solchen Personen einen Kredit gewähren, die sich als vertrauenswürdig erwiesen haben.
Hartz IV Empfänger, die dringenden Finanzierungsbedarf haben, hätten unter Umständen die Möglichkeit, einen Kredit von ihrem örtlichen Jobcenter zu erhalten. Der Antrag müsste bei dem zuständigen Leistungsbetreuer oder dem Fallmanager gestellt werden und kann grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn es keinen anderen Ausweg gibt. Miet- und Energieschulden, eine kaputte Waschmaschine, ein kaputter Fernseher oder ein kaputter Kühlschrank wären triftige Gründe, die ein Darlehen von der Arge rechtfertigen würden.