Sofortkredit ohne Schufa für Arbeitslose
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Wer arbeitslos ist und zudem einen negativen Eintrag bei der Schufa hat, hat es in Deutschland auf dem regulären Weg schwer, ein Darlehen oder einen Kredit zu erhalten. Hiervon sind immer mehr Menschen betroffen, da die Schufa entsprechende Eintragungen erst nach Ablauf einer Frist von drei Jahren löscht. Dennoch gibt es auch für die betroffenen Personen Wege, einen Sofortkredit ohne Schufa für Arbeitslose zu erhalten.
Wertgegenstände:
Viele Personen, die in einer wirtschaftlichen Schieflage sind, verfügen dennoch über Wertsachen wie Schmuck oder Antiquitäten. Diese müssen nicht zwingend veräußert werden sondern können auch als Sicherheit für einen Sofortkredit bei einer staatlichen Pfandleihanstalt hinterlegt werden. Solche staatlichen Institutionen sind keinesfalls zu verwechseln mit dubiosen Hehlergeschäften in Kriminalfilmen sondern sind im Grunde seriöse Banken. Nach Ablauf einer gewissen Frist kann der Kunde oder die Kundin das Pfand wieder auslösen, anderenfalls verfällt es in den Besitz der Pfandleihanstalt, welche es dann versteigert oder in der Auslage verkauft.
Auch Banken akzeptieren Sicherheiten, sofern diese nicht geschätzt werden müssen. Goldbarren etwa oder eine Münzsammlung werden häufig als Sicherheit für einen Sofortkredit ohne Schufa für Arbeitslose akzeptiert, so dass weder Schufa noch beruflicher Status des Kreditnehmers eine Rolle spielen. Dies gilt natürlich erst recht, falls Grundbesitz oder Festgeld in größerem Umfang vorhanden sind.
Bürgen:
Die einfachste Möglichkeit, an einen Sofortkredit ohne Schufa für Arbeitslose zu gelangen, ist der Kreis der Freunde und Verwandten. In der Regel haben Menschen mit einem intakten Sozial- und Familienleben andere Menschen in ihrer nächsten Umgebung, welche ihnen Vertrauen schenken. Solche Menschen sind meist gerne bereit, in einem gewissen Rahmen zu helfen, indem sie entweder direkt Geld leihen, was natürlich meist der günstigste Weg ist, oder als Bürgen einspringen.
Hierbei bürgt die Person für den Kreditnehmer mit seiner oder ihrer Bonität, so dass die Bank keine Fragen nach dem beruflichen oder finanziellen Status des Kreditnehmers stellen muss und darf. Allerdings haftet der Bürge oder die Bürgin auch im Fall eines eventuellen Zahlungsausfalls mit seinem oder ihrem Vermögen für die noch ausstehende Kreditsumme.