Umschuldung für Arbeitslose
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Eine Umschuldung für Arbeitslose ist nicht immer leicht zu realisieren. Arbeitslose verfügen nicht über die nötigen Voraussetzungen, um einen deutschen oder ausländischen Bankkredit zu bekommen. Eine Ausnahme könnte nur gemacht werden, wenn der Arbeitslose weitere Sicherheiten wie zum Beispiel eine schuldenfreie Immobilie oder eine Kapital-Lebensversicherung besitzt oder einen Bürgen stellen kann.
Besonders problematisch stellt sich eine Umschuldung für Hartz 4 Empfänger dar. Sie besitzen weder ein größeres Vermögen, noch irgendwelche anderen Sicherheiten. Sollte dies dennoch der Fall sein, könnten sie kein Hartz 4 bekommen.
Voraussetzungen für eine Umschuldung
Wer einen alten Kredit ablösen oder mehrere Kredite zusammenfassen möchte, muss eine gute Bonität und ein regelmäßiges Einkommen besitzen. In diesem Zusammenhang wird die Bank sehr genau prüfen, ob die nötigen Voraussetzungen im konkreten Einzelfall gegeben sind. Eine Umschuldung bietet eine ganze Reihe von Vorteilen. So können die Zinsen gesenkt, die Raten verkleinert und die persönlichen Finanzen übersichtlicher gestaltet werden. Obwohl das Arbeitslosengeld sehr regelmäßig gezahlt wird und nur in den allerseltensten Fällen gekürzt oder gestrichen werden kann, ist es nicht möglich, diese Sozialleistung als Kreditsicherheit einzusetzen.
Dies ist der wesentliche Grund, warum eine Umschuldung für Arbeitslose sehr problematisch ist und von vielen in- oder ausländischen Banken abgelehnt wird. Nicht zuletzt sollte sich jeder Arbeitslose kritisch hinterfragen, ob er die finanziellen Mittel besitzt, um einen Kredit über mehrere Monate oder mehrere Jahre regelmäßig, pünktlich und ordnungsgemäß abzuzahlen. Andernfalls wäre es besser, von einer Umschuldung für Arbeitslose Abstand zu nehmen und nach anderen Alternativen Ausschau zu halten. So könnte eine Ratenzahlungs- oder Studungsvereinbarung mit den bisherigen Gläubigern getroffen und/oder eine Schuldnerberatung aufgesucht werden.
Kredite für Hartz 4 Empfänger
Wenn überhaupt, lässt sich eine Umschuldung für Arbeitslose nur realisieren, wenn der Kreditnehmer Arbeitslosengeld I bekommt und noch nicht in den Hartz 4 Bezug abgeglitten ist. Hartz 4 ist so knapp bemessen, dass gerade einmal die Mietzahlungen und den Lebensunterhalt sichert und keinen Spielraum für irgendwelche anderen Ausgaben lässt. Geht ein größerer Haushaltsgegenstand kaputt und muss dringend repariert oder ersetzt werden, kann dies bereits zu ernsthaften Problemen führen.
Hier hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, um trotz Hartz 4 Bezug ein zinsloses Darlehen zu erhalten. Hierfür müsste sich der Hartz 4 Empfänger an seinen Leistungsbetreuer oder seinen Fallmanager im Jobcenter wenden. Solch ein Darlehen darf jedoch nur für dringend nötige Ausgaben und keinesfalls zur Umschuldung für Arbeitslose verwendet werden.