Umschuldung trotz eidesstattlicher Versicherung
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Eine eidesstattliche Versicherung ist ein gravierendes Negativmerkmal bei der Schufa. Sie muss immer abgegeben werden, wenn der Schuldner voraussichtlich völlig mittellos ist und mehrere Mahnschreiben sowie Vollstreckungsversuche erfolglos geblieben sind.
Dies sind denkbar schlechte Voraussetzungen, um eine Umschuldung trotz eidesstattlicher Versicherung vornehmen zu können. Die eidesstattliche Versicherung wird erst wieder gelöscht, wenn die Gründe dafür entfallen oder zwei Jahre vergangen sind. Eine Kreditwürdigkeit ist aber auch dann nicht sofort wieder gegeben.
Voraussetzungen für eine Umschuldung
Sofern die Bonität ausreichend hoch ist, kann der Kunde so viele Kredite aufnehmen, wie er möchte. Die Bank wird in diesem Zusammenhang sehr genau prüfen, ob das Einkommen und die monatlichen Kreditraten in einem plausiblen Verhältnis zueinander stehen oder ob sich der Kreditnehmer finanziell überfordern würde. Im letztgenannten Fall würde die Bank entsprechend eingreifen und den Kreditantrag entweder ganz oder teilweise ablehnen. Nach einer eidesstattlichen Versicherung, welche immer einen gravierenden Negativeintrag bei der Schufa nach sich zieht, ist jedoch eine Kreditwürdigkeit unter keinen Umständen gegeben.
Ausnahmslos jede deutsche Bank, Sparkasse oder Volksbank wird deshalb eine Umschuldung trotz eidesstattlicher Versicherung ablehnen. Etwas anders sieht es bei einer ausländischen Bank aus. Sie wird nur in den allerseltensten Fällen eine Schufaauskunft anfordern und aus diesem Grunde nicht mitbekommen, dass der Kunde eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Eine Ausnahme bestünde aber dann, wenn eine Lohn- oder Gehaltspfändung vorliegt, die aus der monatlichen Abrechnung ersichtlich ist. Dies hieße ganz konkret, dass der Kunde nur über den unpfändbaren Anteil seines Einkommens verfügen könnte mit der Konsequenz, dass das Einkommen nicht als Kreditsicherheit verwendet werden kann.
Alternativen zu einem Bankkredit
Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Wunsch nach einer Umschuldung trotz eidesstattlicher Versicherung in jedem Falle kritisch zu hinterfragen. Auch für einen neuen Kredit müssen Zinsen gezahlt und regelmäßige monatliche Tilgungsraten geleistet werden. Dies lässt sich nur mit einem sicheren und relativ hohen Einkommen bewältigen. Fehlt dieses Einkommen, wäre es dringend angeraten, von einer Umschuldung trotz eidesstattlicher Versicherung abzusehen und statt dessen eine staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen.
Wer eine Person in der Familie oder im eigenen Freundeskreis findet, die unter Umständen bereit wäre, einen zinslosen Kredit zu gewähren, sollte von diesem Angebot Gebrauch machen. Hier kann die Auszahlung und die Rückzahlung individuell geregelt werden und ist an keinerlei Vorgaben von seiten des Gesetzgebers gebunden.