Darlehen für Behinderte
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Gewöhnliche Ratenkredite vergeben Banken an behinderte und nichtbehinderte Kunden zu identischen Konditionen. Bei der Kreditbeantragung über das Internet wird eine bestehende Behinderung üblicherweise nicht abgefragt, da die Frage nach einer solchen als diskriminierend empfunden werden kann und die Antwort für die Kreditentscheidung irrelevant ist.

Jeder kann ein Darlehen bekommen
In einigen Fällen vergeben Banken und öffentliche Stellen dennoch spezielle Darlehen für Behinderte, wobei der Antragsteller aktiv auf seine bestehende Behinderung aufmerksam machen muss. Als behindert gelten alle Menschen mit einem festgestellten Grad der Erwerbsminderung von zumindest fünfzig Prozent; bei einem Erwerbsminderungsgrad zwischen dreißig und fünfzig Prozent ist auf Antrag eine Gleichstellung möglich. Eine Behinderung muss nicht zwingend mit einer Gehbehinderung einhergehen, sondern kann auch durch Krankheiten wie Colitis ulcerosa (chronische Darmentzündung) oder Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) oder eine Krebserkrankung verursacht werden.
Darlehen für behindertengerechte Umbauten
Spezielle Darlehen für Behinderte werden für erforderliche Baumaßnahmen vergeben, dank derer eine eigene Wohnung trotz Behinderung nicht aufgegeben werden muss. Entsprechende Förderdarlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) werden als Maßnahmen für altersgerechte Umbauten bezeichnet und können sowohl von Eigentümern als auch von Mietern beantragt werden, nachdem der Vermieter den Baumaßnahmen zugestimmt hat.
Die Fördersumme des Umbaudarlehens seitens der KfW beläuft sich auf maximal 50 000 Euro je Wohneinheit, der Kredit steht auch zum Erwerb von altersgerecht errichtetem Wohneigentum zur Verfügung. Des Weiteren gewähren Landratsämter und Kommunen auf Antrag günstige Darlehen für Behinderte; Voraussetzung für die Darlehensgewährung ist, dass die Verwendung der Mittel einen tatsächlichen Nachteilsausgleich ermöglicht. Zur Sicherstellung des Arbeitsplatzes behinderter Arbeitnehmer erhalten Arbeitgeber zinsfreie Kredite über das Versorgungsamt, wenn ein behindertengerechter Umbau der Arbeitsumgebung erforderlich wird.
Der Behinderte selbst erhält auf Antrag ein Darlehen für den Kauf oder den seiner Behinderung entsprechend erforderlichen Umbau eines Wagens, falls er seine Arbeitsstelle nicht zumutbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann. Für viele Krankheiten und Behinderungen existieren Selbsthilfegruppen oder gemeinnützige Vereine, welche im Rahmen ihrer Möglichkeiten ebenfalls zinsfreie oder zinsgünstige Darlehen für Behinderte vergeben. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass die Behinderung durch die von der jeweiligen Hilfsorganisation betreute Erkrankung ausgelöst wurde.
Günstige Kredite für Behinderte durch Geschäftsbanken
Geschäftsbanken steht die Entscheidung, aus welchen Anlässen sie vergünstigte Kredite vergeben, grundsätzlich frei. Somit ist ein spezielles Darlehen für Behinderte vorstellbar, auch wenn bislang kaum eine Bank von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Für das Image der entsprechenden Bank ist eine vergünstigte Kreditvergabe an gesellschaftlich benachteiligte Gruppen wie Behinderte nützlich. Allerdings darf die Zielgruppe ein als solches beworbenes Darlehen für Behinderte nicht automatisch als besonders günstig bewerten, sondern sie muss die konkreten Kreditkonditionen prüfen.