Die private Insolvenz

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Schon seit 1999 dürfen Privatpersonen in Deutschland ein Insolvenzverfahren beantragen, um sich mithilfe des gerichtlichen Verfahrens von ihren Schulden zu befreien. Seit dieser Zeit gibt es in jedem Jahr knapp 150.000 Privatinsolvenzen.

Die private Insolvenz

Was Sie bedenken sollten

Genau genommen heißt es eigentlich Verbraucherinsolvenz. Das ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, bei dem die Schuldner durch die Restschuldbefreiung ihre Schulden loswerden können und die Gläubiger wenigstens einen Teil der Schuld erhalten. Die Verbraucherinsolvenz richtet sich ausschließlich an den privaten Schuldner.

Der Ablauf eines privaten Insolvenzverfahrens ist langwierig und sehr komplex. Es müssen auch sehr viele bürokratische Hürden genommen werden. Aber am Ende eines erfolgreich durchgeführten Verfahrens kann der Schuldner mit der Restschuldbefreiung rechnen. Allein das ist es vielen Schuldnern wert, über viele Jahre diesen harten und schweren Weg zu gehen. Am besten läuft es, wenn dazu ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, der das Insolvenzverfahren über die gesamte Zeit begleitet.

Private Insolvenz anmelden

Aktuelle Statistiken sagen aus, dass fast ein Drittel aller deutschen Haushalte mehr oder weniger verschuldet ist. Von diesem Drittel kann sich jeder zehnte Haushalt nicht aus eigener Kraft aus der finanziellen Schieflage befreien. Für viele dieser Menschen bleibt dann oft nur noch der Schritt in die Privatinsolvenz. Da vom Gesetz her die Bundesländer die Kosten des Insolvenzverfahrens tragen müssen, und diese Kosten seit Jahren steigen, steht in Kürze eine Reform an, bei der auch die Gebühren für die Privatinsolvenz geändert werden sollen.

Wer kann private Insolvenz anmelden

In der Regel ist Überschuldung und die daraus resultierende Verschuldung ein schleichender Prozess, der nicht von einem Tag auf den anderen da ist. Unerwartete Arbeitslosigkeit, lange Krankheit, Trennung vom Partner und Ähnliches können dazu führen, dass wichtige Einnahmen wegfallen und die bestehenden Verpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können. Aber auch ein unangemessenes Konsumverhalten, finanzielle Unkenntnis und Misswirtschaft oder der Hausbau sind häufig Ursachen für eine Verschuldung.

Das private Insolvenzverfahren setzt immer voraus, dass eine Überschuldung vorliegt. Das heißt, die Schulden müssen so hoch sein, dass nicht damit zu rechnen ist, dass sie innerhalb von sechs Jahren aus eigener Kraft getilgt werden können. Aktuelle Pfändungsfreigrenzen finden dabei Berücksichtigung.

Bevor das Insolvenzverfahren eingeleitet werden kann, muss der Schuldner versuchen, sich auf außergerichtlichem Weg mit seinen Gläubigern zu einigen. Das kann entweder mithilfe eines Anwalts oder eines Schuldnerberaters geschehen. Wenn sich aber nur einer der Gläubiger weigert und deswegen keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, ist die außergerichtliche Einigung gescheitert, was Anwalt oder Schuldnerberatung bestätigen müssen. Erst jetzt kann die Verbraucherinsolvenz beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt werden. Dabei ist eben nachzuweisen, dass der Versuch sich zu einigen, gescheitert ist. Es ist ein Verzeichnis über das Vermögen und ein Verzeichnis der Gläubiger mit den entsprechenden Forderungen einzureichen und ein entsprechender Plan, wie die Schulden getilgt werden sollen.

Vonseiten des Insolvenzgerichts wird dann erneut versucht, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Erst, wenn auch dieser Versuch scheitert, wird das vereinfachte Insolvenzverfahren eröffnet. Dabei werden die Gläubiger, soweit es möglich ist, anteilig befriedigt.

Das eigentliche Ziel eines Insolvenzverfahrens ist für die Schuldner jedoch die Restschuldbefreiung, die nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase, erteilt wird. Während der Wohlverhaltensphase muss ein Schuldner alles tun, um seine Schulden im zu begleichen. Wenn in diese Phase ohne Störungen abläuft, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass eine Restschuldbefreiung erteilt wird. Der Ex-Schuldner steht damit ohne Schulden dar und kann ein schuldenfreies geordnetes Leben beginnen.

Achtung – kein Kredit nach Restschuldbefreiung

Schuldner, die den Tag der Restschuldbefreiung herbeisehnen, um dann endlich wieder einen Kredit aufzunehmen, werden eine böse Überraschung erleben. Über die erteilte Restschuldbefreiung ergeht ein Vermerk an die Schufa, der weitere drei Jahre stehen bleibt. Banken vergeben an Personen, die diesen Vermerk in ihrer Schufa Auskunft haben, keinen Kredit.

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