idgr.de – Lexikon: I
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Immobilienkredit
Von einem Immobilienkredit wird gesprochen, wenn das Darlehen für den Erwerb einer Immobilie verwendet wird. Das ist dann sozusagen ein zweckgebundener Kredit, der zu besonderen Konditionen vergeben wird. Anders als bei einer Baufinanzierung kann ein Immobilienkredit nur zum Kauf oder für die Renovierung oder Sanierung einer bereits existierenden Immobilie verwendet werden.
Wie bei jedem anderen Ratenkredit sollten vor der Aufnahme von einem Immobilienkredit verschiedene Angebote einem Vergleich unterzogen werden. Da es sich hier in der Regel um Darlehen in ganz anderen Größenordnungen als bei normalen Konsumentenkrediten handelt, spielt die Höhe der Zinsen auch nach der zweiten Stelle hinter dem Komma eine bedeutende Rolle. Immobilienkredite werden aufgrund der Darlehenssummen über Laufzeiten von mindestens zehn Jahren und mehr aufgenommen.
Insolvenz
Mit dem Begriff Insolvenz wird die Situation eines Schuldners bezeichnet, der seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr nachkommen kann. Eine Insolvenz kommt durch akute Zahlungsunfähigkeit, durch drohende Zahlungsunfähigkeit oder durch Überschuldung zum Ausdruck.
Andere Bezeichnungen, mit denen der Begriff Insolvenz beschrieben wird, sind Begriffe wie
Konkurs, Bankrott oder Pleite. Wie eine Insolvenz abgewickelt wird, ist in der Insolvenzordnung geregelt. Seit 1999 können auch Privatpersonen Insolvenz anmelden.
Investitionskredit
Investitionskredite dienen der Finanzierung von Anlagevermögen. Dazu gehören Grundstücke, Gebäuden, Maschinen oder Fahrzeuge. Dabei sollte die Laufzeit des Investitionskredites immer so gewählt werden, dass sie der Verwendungsdauer der finanzierten Güter entspricht. Bei Fahrzeugen wie LKW oder Ähnlichem gibt es eine Abschreibungstabelle. Die Finanzierung sollte nicht über die Abschreibungsdauer hinausgehen.