idgr.de – Lexikon: L
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Leasing
Leasing ist ein englischer Begriff und heißt so viel wie mieten oder pachten. Im zivilrechtlichen Sinn handelt es sich beim Leasing um einen atypischen Mietvertrag. In der öffentlichen Kommunikation ist das Leasing eine Begrifflichkeit, die als Alternative zur Finanzierung genutzt werden kann. Typische Leasingobjekte sind Fahrzeuge aller Art, Computer oder Büromöbel. Dabei wird das zu leasende Objekt vom Leasinggeber beschafft und dem Leasingnehmer gegen Zahlung einer Gebühr sprich Leasingrate zur Nutzung überlassen. Dabei haben die zu diesem Zweck abgeschlossenen Leasingverträge einen ähnlichen Charakter wie Mietverträge.
Leasing ist beliebt, weil die psychologische Hemmschwelle beim Abschluss eines Vertrages niedriger ist als bei der Stellung eines Kreditantrages bei einer Bank.
Legitimationsprüfung
Bevor es zur Auszahlung eines Kredites kommt, sind Banken nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, sich von der Identität des Kunden zu überzeugen. Dazu dient der Personalausweis, der Reisepass, die Gewerbeanmeldung und bei Kapitalgesellschaften ein Auszug aus dem Handelsregister. Direktbanken, bei denen die Kunden nicht persönlich erscheinen müssen, nutzen dafür eine Dienstleistung der Deutschen Post – das sogenannte Post Ident Verfahren. Im Auftrag der Bank prüft ein Mitarbeiter der Post die Identität des Kreditnehmers und bestätigt sie mit seiner Unterschrift. Das Verfahren ist für den Kreditnehmer Pflicht und kostenlos.
Luxuskredit
Konsumgüter, die im klassischen Sinn den Luxusartikeln zugeordnet werden können, wie Nobelkarossen, Markenuhren und Schmuck werden von einigen Händlern mit der Möglichkeit angeboten, für den Kauf der Waren einen Kredit aufzunehmen. Das wäre dann im Sinne der Begriffsdefinition ein Luxuskredit.