idgr.de – Lexikon: M
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Mahnung
Wenn ein Schuldner an die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten erinnert werden muss, wird das als Mahnung bezeichnet. Sie wird vom Gläubiger versandt, der mit der schriftlichen Mahnung den Schuldner in Verzug setzt und ihn zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet. Hat der Gläubiger mit seiner Mahnung keinen Erfolg, ist er berechtigt, ein Mahnverfahren einzuleiten.
Mit dem Mahnverfahren wird dann auf Wunsch des Gläubigers ein langwieriger Prozess in Gang gesetzt, der zur Folge hat, dass ein gerichtlicher Zahlungsbefehl erlassen wird. Das ist dann der Mahnbescheid. Der Schuldner hat dann zwei Wochen Zeit, die Zahlung zu veranlassen oder schriftlich unter Angabe von Gründen zu widersprechen.
Mitdarlehensnehmer
Der Mitdarlehensnehmer ist eine Person, die einen Kreditvertrag zusammen mit dem eigentlichen Darlehensnehmer unterschreibt. Bei Ehepartnern ist das in der Regel die Ehefrau oder umgekehrt. Oft nehmen die Banken aber auch Ehefrauen in die Mithaftung, die selbst gar kein eigenes Einkommen oder nur ein sehr geringes Einkommen haben. Ist vor dem Abschluss eines Vertrages bereits zu erkennen, dass der Mitdarlehensnehmer mit seinem geringen Einkommen gar nicht in die Haftung gehen kann, ist das sittenwidrig. Solche Verträge sind anfechtbar.
Ehepartner sollten nur dann als Mitdarlehensnehmer in einen Kreditvertrag gehen, wenn sie in der Lage sind, die Verpflichtung anstelle des Darlehensnehmers im Zweifel zu bezahlen.
Mitschuldner
Bei einem Darlehen oder Kredit haftet der Mitschuldner genau wie der Darlehensnehmer oder Kreditnehmer. In der Regel handelt es sich um Ehe- oder Lebenspartner, die einen Kreditvertrag gemeinsam unterschreiben.
Monatliche Rate
Die monatliche Rate ist der Betrag, den ein Kreditnehmer monatlich an die Bank zahlen muss, um seinen Kredit in der vorgesehenen Laufzeit zu tilgen. Die monatliche Rate kann durch die Wahl der Laufzeit eines Kredites beeinflusst werden. Je länger die Laufzeit, desto niedriger ist die monatliche Belastung.