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Privatinsolvenz & Insolvenzverfahren
Die Privatinsolvenz beschreibt die Zahlungsunfähigkeit einer Person oder eines Einzelunternehmens. Dabei ist der Schuldner auf Dauer nicht in der Lage, seinen aktuellen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen. Die Abwicklung der privaten Insolvenz bezeichnet man dann als das Insolvenzverfahren. Bei diesem Verfahren ist es das Ziel, die Gläubiger so weit es möglich ist, aus dem Vermögen des insolventen Schuldners zu befriedigen. Dabei wird normalerweise entsprechend der Höhe der bestehenden Forderungen anteilig getilgt. Nach einem abgeschlossenen Insolvenzverfahren kann dem Schuldner eine Restschuldbefreiung erteilt werden. Das Verfahren ist gesetzlich in der Insolvenzordnung geregelt. Das private Insolvenzverfahren gibt es in Deutschland in der Form erst seit 1999.
Privatkredit
Der Privatkredit ist ein ganz normaler Ratenkredit, den Banken Kunden mit entsprechender Bonität zur privaten Nutzung zur Verfügung stellen. In der Regel werden solche Kredite zu Konsumzwecken verwendet. Es existieren viele unterschiedliche Bezeichnungen für den Privatkredit wie beispielsweise Onlinekredit, Sofortkredit, Ratenkredit oder Konsumentenkredit. Privatkredite werden an deutsche Verbraucher von in- und ausländischen Banken vergeben.
Seit einigen Jahren ist es auch möglich, einen Privatkredit von einer fremden Privatperson zu bekommen. Kreditplattformen wie Smava machen es möglich. Auf dieser Art Kreditmarktplatz treffen sich virtuell Menschen, die einen Kredit aufnehmen möchten und private Investoren, die ihr Geld gewinnbringend anlegen möchten. Der Kreditmarktplatz Smava erfreut sich bei den deutschen Verbrauchern großer Beliebtheit.