Darlehen für Kaution
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Zu den großen Ereignissen im Leben der meisten Menschen zählt ein Umzug. Nicht wenige ziehen sogar mehrmals im Leben um. Neben der körperlichen Belastung und dem organisatorischen Stress bedeutet ein Umzug im Regelfall auch eine große finanzielle Belastung.
In den meisten Fällen müssen Sie damit rechnen, für ein oder zwei Monate die doppelte Miete (für die alte und die neue Wohnung) zahlen zu müssen. Dazu kommen neben den Kosten für den eigentlichen Umzug noch die Kaution für die neue Wohnung. Dieses Problem kann jedoch durch ein Darlehen für Kaution gelöst werden.
Wie können Sie ein Darlehen für Kaution erhalten?
Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Am günstigsten, da ohne Kosten, ist es, wenn Sie mit dem Vermieter sprechen und der Ihnen ein Darlehen für Kaution gewährt. Der Gesetzgeber hat nämlich die Möglichkeit vorgesehen, die Kaution in 3 Raten zu bezahlen. Dadurch entstehen Ihnen keine Extrakosten. Eine weitere Alternative besteht darin, eine Kautionsbürgschaft zu beantragen. Bei dieser Methode bürgt eine Bank oder Versicherung gegenüber dem Vermieter für die Höhe der Kaution. Dadurch brauchen Sie die vom Vermieter geforderte Summe nicht zu hinterlegen und gewinnen finanziellen Spielraum.
Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Vermieter damit einverstanden ist. Anstelle einer Kaution zahlen Sie jährlich einen kleinen Betrag. Nachteilig bei dieser Methode ist der Fakt, dass sich die jährlichen Kosten im Laufe der Zeit summieren, besonders wenn das Mietverhältnis über viele Jahre besteht. Sollten Sie arbeitslos sein oder Hartz 4 beziehen, können Sie auch mit Ihrem Leistungsträger sprechen. In vielen Fällen übernehmen Sie die Kosten für die Kaution. Das gilt jedoch nicht für Maklerprovisionen.
Kommunikation zahlt sich aus
Aus dem oben gesagten geht klar hervor, dass es mehrere Möglichkeiten gibt, ein Darlehen für Kaution zu erhalten. Entscheidend für den Erfolg ist jedoch, dass Sie rechtzeitig mit dem jeweiligen Ansprechpartner reden. Die erste Anlaufstelle ist der neue Vermieter. Er muss Ihnen zumindest die Möglichkeit einräumen, die Kaution in 3 Raten zu zahlen. Sie sollten beachten, dass die Kaution üblicherweise bei der Unterschrift des Mietvertrags fällig ist. Vertrauen Sie lieber nicht darauf, die neue Kaution mit der vom alten Vermieter zu bezahlen.
Bevor die Kaution der alten Wohnung ausgezahlt wird, kann einige Zeit vergehen. Wartezeiten von mehreren Monaten sind nicht unüblich. Falls Sie ALG I oder II beziehen, sprechen Sie mit Ihrem Leistungsträger, ob und in welcher Höhe eine Kaution übernommen wird. Dadurch ersparen Sie sich Ärger und langwierige Verhandlungen und wissen im Voraus, wo Sie stehen und was Sie sich leisten können.