Irrtum Nummer 5
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Ehepartner haften immer gemeinsam, wenn sie keine Gütertrennung vereinbart haben
Viele verheiratete Verbraucher glauben, dass sie für die Kredite ihres Ehepartners automatisch haften müssen, wenn sie keine Gütertrennung vereinbart haben. Das ist ein Irrtum!!! Für den Kredit in der Ehe haftet nur der, der den Kreditvertrag unterschrieben hat. Der andere Ehepartner hat mit der Kreditverpflichtung nichts zu tun, wenn er weder Mitantragsteller noch Bürge ist. Und das ist wichtig und auch gut so.

Der hepartner haftet nicht immer
Gemeinsam haften sie nur, wenn gemeinsam ein Vertrag abgeschlossen wurde
Ehepartner werden erleichtert aufatmen, wenn sie bisher glaubten, für die Kreditverpflichtungen des anderen automatisch haften zu müssen, nur weil sie miteinander verheiratet sind und keine Gütertrennung vereinbart haben. Man haftet nicht, wenn man nichts unterschreibt. Von daher sollten es sich Ehefrauen genau überlegen, wofür sie ihre Unterschrift geben.
Eine teure Unterschrift
Ein Ehemann macht sich selbstständig und nimmt in diesem Zusammenhang einen Kredit von 50.000 Euro auf. Die Ehefrau muss mit ins Boot, obwohl sie nur 1.000 Euro Nettoeinkommen im Monat hat. In einem solchen Fall würde man ohnehin von einer sittenwidrigen Bürgschaft sprechen, weil die Frau aufgrund des geringen Einkommens nie und nimmer in der Lage wäre, die Raten aus dem 50.000 Euro Kredit zu bezahlen. Aber selbst wenn es sich um kleinere Kredite handelt, wie zum Beispiel ein Motorrad oder Geld für ein anderes Hobby, dann sollte man sich als Partner genau überlegen, ob man bereit ist, den Kreditvertrag mit zu unterschreiben. Unterschreibt man, haftet man gemeinsam. Bleibt man außen vor, hat man mit den Schulden des Partners nichts zu tun, was bei einer späteren Trennung sehr wichtig sein kann.
Auch in der Ehe kann jeder seine eigenen Schulden machen und nur für die muss er selbst auch aufkommen.
Die Banken nutzen gern die Gelegenheit und versuchen immer beide Partner in den Vertrag zu bekommen, weil ihnen das automatisch mehr Sicherheit gibt. Als Ehepartner sollte man aber nur in Ausnahmefällen, und nur wenn es um Dinge geht, die gemeinsam genutzt werden, auch zusammen den Kreditvertrag unterschreiben. Unvermeidbar ist das in der Regel bei Immobilienkrediten oder bei der Anschaffung eines Autos.
Ehepartner haften bei Krediten nur für die Kredite des anderen, wenn sie Mitantragsteller oder Bürge sind. Sind sie das nicht, sondern nur miteinander verheiratet, müssen sie auch nicht für den Kredit haften, den der Partner allein aufgenommen hat.