Kredit für Azubis mit Bürgen
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Kredite sind in der Ausbildung ein heikles Thema. Das geringe Einkommen und die Vertragsbefristung schränken die Kreditchancen nachhaltig ein. Erst solvente Bürgen eröffnen den Zugang zum Kreditmarkt. Der „Kredit für Azubis mit Bürgen“ lässt Wünsche wahr werden. Beim Kredit für den Führerschein oder der Finanzierung des ersten Autos, da ebnet der Bürge den Weg.
Kredit für Azubis mit Bürgen – Kreditgrenzen bei geringem Einkommen
Die Ausbildungszeit ist immer mit Einschränkungen verbunden. Neben der Vollzeitbeschäftigung prägt vor allem das Lernen den Alltag. Trotz der erbrachten Leistung wartet am Monatsende kein üppiger Gehaltsscheck. Die Überweisung des Arbeitgebers fällt eher mager aus. Große Wünsche können nicht einfach über einen Kredit in die Realität umgesetzt werden. Die Einkommenshöhe überschreitet nur selten die Pfändungsfreigrenzen.
Pfändungsfreigrenzen schützen den Schuldner vor dem Zugriff eines Gläubigers. Das zum Leben notwenige Einkommen bleibt unangetastet. Bei Alleinstehenden ist die Einkommensgrenze, für diesen Schutz, mit 980 Euro gesetzlich festgesetzt. Der Kredit für Auszubildende – ohne Bürgen, beschränkt sich oft auf einen kleinen Dispo.
Etwa in der Höhe eines Monatsgehaltes kann das Girokonto überzogen werden. Die Grenze der Kreditwürdigkeit ist schnell erreicht. Für den dringend notwendigen Führerschein oder das erste Auto, da reicht der Dispo leider nicht aus. Erst ein Kredit für Azubis, mit Bürgen zur Kredithaftung, ändert die Situation.
Vor- und Nachteile einer Bürgschaft
Eine Bürgschaft erhöht die Kreditwürdigkeit deutlich. Gegenüber dem Kreditgeber haften nun mehrere Personen für die Rückzahlung der Verbindlichkeit. Ansprechpartner bleibt, solange alles reibungslos läuft, nur der Kreditnehmer. Er ist es, der die Rückzahlungen pünktlich leisten muss. Zahlt er die Schuld ordnungsgemäß und vollständig zurück, dann entlässt die Bank den Bürgen, bei Vertragsende wieder aus der Haftung. Der Kredit für Azubis, mit Bürgen, der hat in diesem Fall keine negativen Konsequenzen.
Nur bei Rückzahlungsproblemen ändert sich die Situation. Das Ausbildungsgehalt ist durch das Gesetz vor dem Zugriff des Gläubigers sicher. Der Kreditgeber kommt trotzdem an das ihm zustehende Geld. Der Bürge wird nun in die Haftung genommen. Er muss in diesem Fall nicht nur die ursprüngliche Kreditsumme, sondern alle angefallenen Kosten und die Zinsen zahlen.
Gemeinsam Wünsche verwirklichen
Ein Teil des Reifungsprozesses ist es, die Konsequenzen eigener Entscheidungen selbst zu tragen. Beim Kredit für Azubis mit Bürgen treten meistens die Eltern für ihre Kinder ein. Sie Vertrauen ihnen und erwarten im Gegenzug nur verantwortliches Handeln.
Gemeinsam kann so ein großer Wunsch, trotz eines kleinen Ausbildungseinkommens, verwirklicht werden. Die Chance diesen Vertrauensvorschuss einmal mit gleicher Münze zurückzahlen zu können, die kommt viele Jahre später. Als Rentner sind die Eltern nicht mehr aus eigener Kraft kreditwürdig. Zu diesem Zeitpunkt hoffen sie auf die Bürgschaft der Kinder, damit ihnen ein Kredit gewährt wird.