Kredit trotz Wohlverhaltensphase
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Der Kredit trotz Wohlverhaltensphase könnte für viele Menschen interessant sein. Am 16. Mai 2013 hat der Bundestag das Insolvenzrecht geändert. Wer es schafft 35 Prozent seiner Schulden im Insolvenzverfahren abzuzahlen, der kann die Wohlverhaltensphase von sechs auf drei Jahre verkürzen.
Kredit trotz Wohlverhaltensphase – schneller schuldenfrei auf Kredit
Die Wohlverhaltenszeit sorgte in der Vergangenheit immer wieder für politischen Zündstoff. Den Gläubigern waren sechs Jahre zu kurz, mit Blick auf andere Staaten erschien die deutsche Regelung überzogen. Beherzte Schuldner versuchten, die Privatinsolvenz im Ausland durchzuführen. Wer das nötige Geschick und Durchhaltevermögen aufbrachte, der wurde mit einer deutlich frühzeitigeren Restschuldbefreiung belohnt.
Der Kredit trotz Wohlverhaltensphase dürfte mit der Gesetzesänderung vom Mai 2013 neuen Auftrieb erhalten. Das Insolvenzrecht wurde geändert. Wer es schafft 35 Prozent seiner Verbindlichkeiten innerhalb der ersten drei Jahre zurückzuführen, der kann die Verkürzung der Wohlverhaltensphase beantragen. Damit wird es möglich, bereits nach drei Jahren, die Restschuldbefreiung zu erlangen. Problematisch ist es für viele Betroffene, die hohe Quote zu erreichen.
Bescheidene Kreditaussichten in der Insolvenz
Ohne fremde Hilfe bestehen für den Schuldner kaum Aussichten auf einen Kredit trotz Wohlverhaltensphase. Trotzdem könnte die Gesetzesänderung für einige Schuldner nützlich werden.
Enge Freunde oder Verwandte könnten dazu bewogen werden, stellvertretend den Kredit aufzunehmen. Weder die Insolvenz noch die negative Schufa spielen eine Rolle, da der insolvente Schuldner nicht in Erscheinung tritt. Dieser Kredit könnte zur Aufstockung der Rückzahlungsquote genutzt werden. Damit wird der Weg zur Restschuldbefreiung innerhalb von nur drei Kalenderjahren frei.
Neuer Spielraum für Verhandlungen mit dem Hauptgläubiger, zumeist eine Bank, besteht nun auch. In Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter wäre folgendes Kreditgeschäft denkbar. Bisher erhält der Hauptgläubiger nur einen geringen Anteil seiner Forderungen zurück. Nach sechs Jahren kann er den Rest wahrscheinlich endgültig abschreiben.
Durch einen zweckgebundenen Kredit könnte er die Rückzahlungsquote steigern und hätte zwei Vorteile. Das neu verliehene Geld wandert zu großen Teilen direkt an ihn zurück. Ein Risiko geht er kaum ein. Dafür hält er einen neuen Titel in der Hand, der nicht von der Restschuldbefreiung bedroht wird.
Auf die Kreativität des Kreditvermittlungsgewerbes vertrauen
Kreditvermittler lassen sich ein sicheres Geschäft ungern nehmen. In der Ausgestaltung neuer Finanzprodukte sind sie unschlagbar kreativ. Bis zum geplanten Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2014 haben die Finanzexperten auch noch etwas Zeit.
Eine Möglichkeit könnte so aussehen: Insolvenz-Schuldner, denen nur ein kleiner Betrag fehlt, um die 35 Prozent zu erreichen, wären ideal für ein Kreditgeschäft. Über einen Bürgen könnte die nötige, zusätzliche Sicherheit für den zweckgebundenen Kredit schaffen.
Die vorzeitige Restschuldbefreiung kann durch den neuen Kredit, solange er nicht notleidend ist, nicht versagt werden. Für den Zeitraum bis zur Restschuldbefreiung ließe er sich tilgungsfrei stellen. Anschließend ist der Schuldner frei von alten Zahlungsverpflichtungen. Den Kredit trotz Wohlverhaltensphase kann er daher spielend zurückzahlen.