Kredite von Privatpersonen
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Die Kreditvergabe ist nicht nur über Banken möglich. Neben Geldinstituten vergeben Händler Kredite, indem sie eine Ratenzahlung direkt mit ihren Kunden vereinbaren. Auch über den Arbeitgeber sowie in besonderen Fällen über das Amt ist eine Kreditvergabe ebenso wie direkt von anderen Privatpersonen möglich. Bei Krediten von Privatpersonen ist die organisierte von der nicht organisierten Kreditabwicklung zu unterscheiden.
Nicht organisierte Kreditvergabe durch Privatpersonen
Herkömmliche Kredite von Privatpersonen werden ohne Organisation durch Freunde, Bekannte oder Verwandte vergeben. Rechtlich handelt es sich um eine Privatkreditvergabe bereits, wenn ein Freund oder Nachbar einem anderen an der Supermarktkasse mit einem geringen Betrag aushilft. In diesem Fall ist der schriftliche Abschluss eines Kreditvertrages überflüssig, eine schnellstmögliche Rückzahlung des geliehenen Geldes versteht sich von selbst. Falls mehr als Bagatellbeträge verliehen werden sollen, bietet sich jedoch eine schriftlich festgehaltene Rückzahlungsvereinbarung an.
Falls diese durch den Kreditnehmer nicht eingehalten werden kann, sind Freunde und Verwandte zumeist zu Kompromissen bereit. Zinsen werden bei durch persönlich bekannte oder verwandte Privatpersonen vergebenen Darlehen üblicherweise nicht vereinbart. Hieraus ergibt sich bei sehr hohen Kreditsummen jedoch die Pflicht zur Abfuhr von Schenkungssteuer. Als zu versteuerndes Geschenk gilt nicht der aufgenommene Kredit, sondern der anhand der Durchschnittszinsen berechnete Zinsverzicht.
Sollten Kredite von Privatpersonen entgegen der üblichen Gepflogenheiten mit der Berechnung von Zinsen vergeben werden, muss der Kreditgeber seine Zinseinnahmen in der Steuererklärung angeben. Eine bankrechtliche Erlaubnis muss ein Privatkreditgeber nicht beantragen, auch wenn er im Einzelfall Zinsen verlangt. Voraussetzung für die Erlaubnisfreiheit ist, dass der Kreditnehmer und der Kreditgeber einander persönlich kennen und die Kreditvergabe nicht wesentlich zum Einkommen des Auszahlenden beiträgt.
Organisierte Privatkredite
Privatpersonen dürfen eine mögliche Kreditvergabe an ihnen unbekannte Kreditnehmer nicht aktiv bewerben, da ein derartiges Verhalten als genehmigungspflichtige wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft wird. Angesichts der zahlreichen Auflagen für die organisierte Kreditvergabe haben Nichtbanken keine realistische Chance auf ihre Genehmigung. Aus diesem Grund vermitteln lizenzierte Geschäftsbanken die Kreditvergabe zwischen Privatpersonen. Über die Webseite eines entsprechenden Unternehmens kann eine Anmeldung als Kreditgeber oder als Kreditnehmer erfolgen.
Diese Bank ist auch für die Kreditabwicklung zuständig, so dass die beteiligten Mitglieder die gegenseitigen Daten nicht erhalten. Dennoch wird die Entscheidung über die Vergabe der beantragten Kredite von Privatpersonen vorgenommen. Jedes einzelne Kreditgesuch kann je nach der benötigten Höhe der Auszahlung von einem Kreditgeber oder von mehreren Privatpersonen bedient werden.
Eine Besonderheit der organisierten Kredite von Privatpersonen gegenüber traditionellen Bankdarlehen ist, dass die meisten privaten Kreditgeber bei ihren Entscheidungen soziale Kriterien und den im Antrag anzugebenden Verwendungszweck stark berücksichtigen. Die Zinseinnahmen der privaten Kreditgeber unterliegen bei der Abwicklung über die Plattform der normalen Abgeltungssteuer.