idgr.de – Lexikon: G
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Geld
Geld ist ein Mittel zum Bezahlen. Es ist allgemein anerkannt und man hat Vertrauen in das, was als Geld dient, aber eigentlich ist es nicht mehr als bedrucktes Papier. Geld erfüllt aber auch technische Eigenschaften. Es muss handlich, haltbar und wertbeständig sowie leicht zu transportieren sein. Es ist staatlich geschützt, knapp und begehrt. Das Geld dient von je her als Tauschmittel und ist heute noch immer das übliche Bezahlmittel. Mit Geld kann man Waren und Dienstleistungen in einem bestimmten Gegenwert kaufen, Geld kann verschenkt, vererbt und verspielt werden.
Gesamtschuldner
Wenn mehrere Darlehensnehmer ein Darlehen aufnehmen, verpflichtet sich jeder einzelne Schuldner zur kompletten Tilgung des Darlehens. Allerdings darf der in Anspruch genommene Gesamtschuldner durch die Bank nur einmal zur Leistung verpflichtet werden.
Geschäftsunfähigkeit
Die Geschäftsunfähigkeit ist in § 104 des BGB geregelt. Jeder, der nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist geschäftsunfähig. Auch Personen, die sich in einem Zustand befinden, der die freie Willensbestimmung ausschließt, sind geschäftsunfähig, wenn der Zustand nicht nur vorübergehend ist. Alle Verträge, die mit einer geschäftsunfähigen Person abgeschlossen werden, sind unwirksam und müssen rückabgewickelt werden.
Gläubiger
Als Gläubiger bezeichnet man eine Person oder Gesellschaft, die von einer anderen Person oder Behörde eine Leistung fordern kann. Das kann sowohl eine Sachleistung als auch eine Geldleistung oder eine Arbeitsleistung sein. Diese Verpflichtung zur Leistung entsteht aus einem Schuldverhältnis, welches vertraglich dokumentiert ist. Im Kreditgeschäft sind die Banken die Gläubiger und die Kreditnehmer die Schuldner.
Gläubiger sind berechtigt, wenn vertragliche Vereinbarungen nicht eingehalten werden, die Zahlung der Leistung durch den Schuldner gerichtlich einzuklagen. Ist eine Person hoch verschuldet, gibt es meistens mehr als einen Gläubiger und alle versuchen, ihre Forderungen geltend zu machen. Im ungünstigsten Fall kann es für die Gläubiger so ausgehen, dass sie ihre Forderungen abschreiben müssen, weil der Schuldner nicht in der Lage ist, irgendwelche Zahlungen zu leisten. Das erfolgt dann oft im Zusammenhang mit einem Verbraucherinsolvenzverfahren und der anschließenden Restschuldbefreiung durch das Amtsgericht.
Grundschuld
Mithilfe der Grundschuld werden Darlehen – meist bei der Bau- und Immobilienfinanzierung – abgesichert. Dabei wird der Anspruch der Bank im Grundbuch beim Amtsgericht eingetragen. Darlehensnehmer haben die Wahl zwischen Buchschuld und Briefschuld. Wenn das Darlehen umgeschuldet wird, kann bei einer Briefschuld die Änderung vorgenommen werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.