Umschuldung bei Insolvenz
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Unabhängig davon, ob sich eine Person in der Privat- oder Regelinsolvenz befindet ist es nicht leicht, eine Umschuldung bei Insolvenz durchzuführen. Die Gründe liegen auf der Hand. Jede Insolvenz ist ein klares Zeichen, dass die betreffende Person in letzter Zeit nicht in der Lage war, ihren privaten oder geschäftlichen finanziellen Verpflichtungen ordnungsgemäß und in voller Höhe nachzukommen.
Außerdem wird ein Insolvenzverfahren nur eröffnet, wenn in den nächsten Jahren keine realistische Chance besteht, die Schulden aus eigener Kraft sowie mit dem eigenen Einkommen oder Vermögen zu tilgen. Während der Wohlverhaltensphase, die in Deutschland sechs Jahre andauert, muss der insolvente Schuldner alle Geldbeträge, die die gesetzliche Pfändungsfreigrenze übersteigen, an seinen Insolvenzverwalter abführen. Dieses Geld wird umgehend an die Gläubiger weitergereicht.
Nach dem Ende der Wohlverhaltensphase kann die Restschuldbefreiung erteilt werden. Diese setzt allerdings voraus, dass sich der Schuldner während dieser Zeit um eine angemessene Arbeit bemüht und keine neuen finanziellen Verpflichtungen eingegangen ist. Im schlimmsten Falle kann sich eine Person, die in der Wohlverhaltensphase einen neuen Kredit aufgenommen hat, strafbar machen. Dies gilt selbst dann, wenn dieser Kredit ausschließlich dem Ziel dient, eine Umschuldung bei Insolvenz durchzuführen.
Privatkredite
Wer die Möglichkeit hat, einen Privatkredit aufzunehmen, sollte diese Chance unbedingt wahrnehmen. Solch ein Kredit wäre insbesondere dann sinnvoll, wenn er so hoch ist, dass er die Gläubiger des insolventen Schuldners in vollem Umfange befriedigen kann. Die Konsequenz wäre, dass das Insolvenzverfahren vorzeitig beendet werden könnte und die betreffende Person wieder schuldenfrei ist. Über die Rückzahlung des Privatkredites können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
Selbst wenn eine Umschuldung bei Insolvenz erfolgreich war, heißt dies noch lange nicht, dass eine Kreditwürdigkeit sofort wieder gegeben ist. Eine überstandene Insolvenz bleibt noch drei Jahre lang in der Schufa gespeichert und wird erst danach vollständig gelöscht.
Unabhängig davon, ob am Ende der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung erteilt wurde oder ob der offene Geldbetrag vorzeitig getilgt werden kann, bietet eine Insolvenz immer die Chance, nicht nur im finanziellen, sondern auch im beruflichen oder privaten Bereich völlig neu anzufangen.