Umschuldung für Selbstständige
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Die Kreditaufnahme gestaltet sich für Freiberufler und Selbstständige wesentlich schwieriger als für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, da ihr Einkommen mitunter starken Schwankungen unterliegt. Zudem vertrauen Kreditgeber oftmals nicht auf die von den Unternehmern selbst erstellten Einkommensnachweise.
Auch der Steuerbescheid taugt nur bedingt als Nachweis über das Jahresverdienst, da die Steuergesetzgebung in einigen Punkten die legale Gewinnverlagerung in ein ausgewähltes Jahr ermöglicht. Zudem befürchten Kreditgeber, dass ein Teil ihrer selbstständigen Kunden überhöhte Gewinne gegenüber dem Finanzamt angibt, um ihre Kreditwürdigkeit zu verbessern. Macht eine Umschuldung für Selbstständige Sinn, obgleich sie nur schwer ein Darlehen erhalten?
Möglichkeiten und Grenzen einer Umschuldung
Aus steuerlichen Gesichtspunkten, aber auch um selbst einen klaren Überblick über betrieblich und privat verursachte Negativsalden zu behalten, bleiben auch nach einer Umschuldung des Selbstständigen berufliche und persönliche Darlehen getrennt. Die Möglichkeit, den Geschäftskredit ebenfalls abzulösen und den dafür aufgewendeten Betrag als Privateinlage zu buchen, besteht selbstverständlich. Angesichts der steuerlichen Abzugsfähigkeit geschäftlich verursachter Kreditzinsen ist dieses Verfahren jedoch unwirtschaftlich. Jede Umschuldungsmaßnahme macht nur Sinn, wenn sie zu geringeren Kreditkosten führt. In Ausnahmefällen kann der Selbstständige höhere Kreditkosten nach einer Umschuldung akzeptieren, wenn sich dadurch die Laufzeit eines aufgenommenen Kredites erhöht und die monatliche Belastung entsprechend verringert. Selbstständige neigen dazu, private Kredite über ihr Girokonto abzuwickeln, zumal sie hierzu keinen besonderen Kreditantrag stellen müssen.
Die meisten Banken akzeptieren für die Berechnung der möglichen Höhe des Dispositionskredites jede Art unbarer Zahlungseingänge, so dass die vom Geschäftskonto auf das Privatgirokonto überwiesenen Privatentnahmen zu einem akzeptablen Dispokredit führen. Der Nachteil sind die hohen Dispozinsen, so dass eine Umschuldung in jedem Fall den genutzten Dispokredit einschließt. Weitere Kredite sind oftmals mit unmäßig hohen Zinsen behaftet, da das diese auszahlende Geldinstitut Selbstständige generell als schlechtes Risiko einstuft. Das Ziel einer Umschuldung besteht somit darin, günstigere als die bisherigen Kreditzinsen zu erzielen.
Nicht immer ist der Einbezug aller Kredite in eine Umschuldung sinnvoll
Die Werbeaussage, dass nach einer Umschuldung aller Darlehen die Rückzahlung nur noch an einen Kreditpartner erfolgt, ist inhaltlich nicht falsch. Sie trifft bei einer Umschuldung für Selbstständige ohnehin nur auf private oder nur auf betriebliche Kredite zu, da diese weiterhin getrennt bleiben. Zudem stellt die Verringerung der Anzahl der Kreditpartner für den Selbstständigen keinerlei wirkliche Vereinfachung dar, da die Abbuchung der Kreditraten vom Geschäftskonto und vom Privatgirokonto mit keinem Arbeitsaufwand für den Kontoinhaber verbunden ist.
Somit können vergünstigte Darlehen wie Händlerkredite, Immobiliendarlehen und Fahrzeugfinanzierungen bei einer Umschuldung unberücksichtigt bleiben, denn der neue Kredit ist mit Sicherheit teurer als ein vergünstigtes Anschaffungsdarlehen. Dasselbe gilt im geschäftlichen Bereich für alle Förderkredite. Am wahrscheinlichsten erfolgt die Genehmigung einer Umschuldung für Selbstständige bei örtlichen Volksbanken und Sparkassen.