Arbeitslosenkredite ohne Bürgen
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Arbeitslosenkredit ist eine vorwiegend umgangssprachliche Bezeichnung für an arbeitslose Kreditnehmer vergebene Kredite, einige Geldhäuser benutzen den Begriff aber auch als Produktbezeichnung. Sie verlangen bei der Kreditvergabe überwiegend das Stellen eines Bürgen, in einigen Fällen können Arbeitslose ein Darlehen auch ohne Bürgschaft erhalten.
Arbeitslos ist der üblichen Definition zufolge jeder, der unfreiwillig weniger als fünfzehn Wochenarbeitsstunden gegen Entgelt beschäftigt ist und dem Arbeitsmarkt durch eine entsprechende Meldung bei der Arbeitsagentur zur Verfügung steht. Eine Kreditvergabe ohne das Stellen eines Bürgen erhöht auch für die Bank die Rechtssicherheit, da der Gesetzgeber eine Bürgschaft in vielen Fällen als sittenwidrig ansieht. Hierzu gehören Fälle, in welchen das Kreditinstitut erkennen musste, dass sich der Bürge finanziell übernommen oder der Bürgschaft infolge einer emotionalen Zwangslage zugestimmt hat.
Möglichkeiten der Kreditvergabe für Arbeitslose
Arbeitslosenkredite ohne einen Bürgen vergeben Geldinstitute und Versicherungen, wenn die Rückzahlung des Darlehens auf andere Weise als durch ein ausreichendes Einkommen oder eine Bürgschaft gesichert wird. Das gilt in erster Linie bei der Kreditaufnahme im Pfandleihhaus, wo das hinterlegte Pfand als einzige und ausreichende Kreditsicherheit gilt. Des Weiteren lässt sich eine möglicherweise vorhandene Lebensversicherung oder Rentenversicherung durch den Arbeitslosen beleihen.
Das ist jedoch bei staatlich geförderten Versicherungsverträgen nicht ohne Verlust der erhaltenen Zulagen möglich. Häufig vergeben auch Verwandte Arbeitslosenkredite ohne Bürgen. In diesem Fall ist bei einer Überweisung ausdrücklich anzugeben, dass es sich um geliehenes Geld handelt. In anderen Fällen rechnet das Jobcenter die erhaltenen Beträge als vermeintliches Einkommen an. Bei der Vereinbarung von Ratenzahlungen im Versandhandel ist die Nachfrage nach dem Arbeitsverhältnis unüblich, so dass Arbeitslose grundsätzlich einen Kredit per Teilzahlungsvereinbarung aufnehmen können.
Auch auf Webseiten zur Vermittlung von Darlehen zwischen Privatpersonen lassen sich Arbeitslosenkredite ohne Bürgen erfolgreich beantragen, zumal sich viele der dort angemeldeten privaten Kreditgeber bei ihren Entscheidungen von sozialen Kriterien leiten lassen. Der Arbeitslose vereinbart möglichst lange Laufzeiten und entsprechend niedrige Kreditraten, damit er diese wie vereinbart begleichen kann.
Manchmal hilft das Jobcenter
Der ideale Ansprechpartner für Arbeitslosenkredite ohne Bürgen ist das Jobcenter. Voraussetzung für die Kreditgewährung durch die Mitarbeiter der Arbeitsagentur ist, dass ein beantragtes Darlehen für dringend benötigte Anschaffungen verwendet wird. Als zweiter Grund für die Kreditvergabe durch das Jobcenter gilt die bevorstehende Arbeitsaufnahme, falls diese mit Kosten verbunden ist.
In diesem Fall kann das Amt auf Antrag auch einen erforderlichen Umzug oder einen für die angestrebte Berufstätigkeit dringend erforderlichen Gebrauchtwagen finanzieren. Für den arbeitslosen Kreditnehmer vorteilhaft ist, dass die vom Jobcenter vergebenen Kredite zinsfrei und in kleinen monatlichen Raten zurückzuzahlen sind.