Irrtum Nummer 10
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Bürgt man für den Ehepartner, ist die Bürgschaft nach einer Scheidung hinfällig
Man kann sich von seinem Ehepartner scheiden lassen, aber nicht von seinen Schulden. Das ist vielleicht die beste Antwort, die man auf die Aussage in der Überschrift geben kann. Wer in der Ehe eine Bürgschaft unterschreibt – egal ob für einen normalen Konsumentenkredit, für eine Immobilie oder für die Selbstständigkeit des Partners – der ist die Bürgschaft lange nicht los, wenn er sich scheiden lässt. Sobald Kreditverträge gemeinsam unterschrieben werden, ist man auch bis zur vollständigen Tilgung gemeinsam verantwortlich. Das heißt, wenn der geschiedene Partner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, wird man trotz Scheidung vonseiten der Bank als Bürge in die Pflicht genommen.

Bei einer Scheidung besteht dir Bürgschaft weiter
Banken entlassen nicht aus der Bürgschaft wegen Trennung
Die Banken werden einen Teufel tun, wenn sie einen Kredit mit einer Bürgschaft besichert haben, den Bürgen aus der Bürgschaft zu entlassen, weil der jetzt geschieden ist. Das ist der Bank egal. Mit der selbstschuldnerischen Bürgschaft, um die es meistens geht, hat sich der Bürge verpflichtet für die Raten aus dem Kreditvertrag aufzukommen, wenn es der Kreditnehmer selbst nicht will oder kann.
Natürlich kann man nach der Scheidung den Antrag stellen, aus der Bürgschaft entlassen zu werden. Aber in der Regel erklären sich Banken damit nur einverstanden, wenn ein Bürgentausch vorgenommen werden kann oder wenn die Bonität des Kreditnehmers inzwischen so stark ist, dass er den Kredit auch allein bekommen würde. Es ist jedoch immer relativ kompliziert und in der Regel eher erfolglos, wenn es geschiedenen Bürgen darum geht, aus der Bürgschaft entlassen zu werden.
Unser Tipp an Ehepaare
Selbst wenn sie eine harmonische Beziehung führen, sollten sie sich immer genau überlegen, ob sie den Kreditvertrag des Partners mit unterschreiben. Wenn es um eine Immobilie geht, werden die meisten Paare nicht darum herumkommen, aber bei kleineren Ratenkrediten ist es besser, wenn nur einer den Kredit beantragt und aufnimmt, dann gibt es bei einer Trennung keine Probleme. Kauft man sich gemeinsam ein Auto auf Kredit, dann sollte bei einer Trennung derjenige die Raten für das Auto bezahlen, der das Auto auch nutzt und wirtschaftlich in der Lage ist, den Kredit zu bedienen.