Kredit für Abendschule
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Wer sich nach Ende der regulären Schul- und Ausbildungszeit weiterbilden möchte, muss dafür mitunter recht tief in die Tasche greifen. Denn viele Weiterbildungsmaßnahmen müssen privat finanziert werden. Zwar ist die Abendschule generell kostenlos, solange man weiterhin seinem Beruf nachgeht oder dem Arbeitsmarkt in einem regulären Umfang zur Verfügung steht. Doch wer bereits älter als 30 Jahre ist und dadurch keinen Anspruch mehr auf Bafög hat, benötigt mitunter doch etwas Geld, um die Abendschule finanzieren zu können. Ein Kredit für die Abendschule muss her.
Ratenkredit oder Arbeitsagentur?
Wenn Schulbücher, ein Computer und anderes Unterrichtsmaterial für die Abendschule benötigt wird, dann kommen schnell einige hundert Euro zusammen, die in die Hand genommen werden müssen. Hat man diese nicht, so muss man einen Kredit für die Abendschule aufnehmen. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten.
Zum einen kann man auf ganz klassischem Wege einen Ratenkredit bei einer Bank aufnehmen. Die Bedingungen hierfür sind wie bei jedem anderen Kredit auch. Der Kreditnehmer muss über ein regelmäßiges Einkommen verfügen und darf keine schlechte Bonität haben. Besucht man hingegen die Abendschule und hat keinen Job, so wird es schwer werden, einen Ratenkredit zu ergattern. Schließlich fehlt das so wichtige Einkommen. In solch einem Fall sollte man bei der Arbeitsagentur vorsprechen.
Diese bieten für Weiterbildungsmaßnahmen ein zinsfreies Darlehen an, das dann zur Verfügung steht, wenn man Leistungen vom Arbeitsamt bezieht und durch die Weiterbildung ein Eintritt in das Berufsleben ermöglicht wird. Möchte man Geld vom Arbeitsamt als Kredit für die Abendschule haben, so muss man einen Antrag stellen. Zudem muss der vormals erlernte Beruf nicht zukunftsträchtig sein oder durch eine Krankheit oder sonstige Einschränkungen nicht mehr ausführbar sein. Das Amt wird in solch einem Fall den Antrag überprüfen und die Kosten gegebenenfalls übernehmen.
Wie bei jedem anderen Kredit oder Darlehen muss das Geld am Ende wieder zurückgezahlt werden. Dies geschieht in kleinen Raten, die entweder direkt mit den Leistungen des Amtes verrechnet werden oder die der Abendschüler jeden Monat gesondert überweisen muss.