Kredit für Arbeitslose
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Es gibt Situationen im Leben in denen mehr Geld benötigt wird, als vorhanden ist. So kann es passieren, dass das Auto eine teure Reparatur in der Werkstatt benötigt, dass die Waschmaschine defekt wird oder eine neue Brille her muss, welche die Krankenkasse nicht mehr bezahlt. Wenn es um solche Notfälle geht, wird dringend ein Kredit benötigt. Wer dann arbeitslos ist, hat jedoch meistens ein Problem.
Privater Kredit für Arbeitslose
Auch wer arbeitssuchend ist, hat Bedürfnisse und finanzielle Ausgaben. Wenn zum Beispiel der Wohnsitz ländlich gelegen ist und das Auto streikt, besteht kaum Hoffnung auf eine neue Anstellung. Nun gibt es natürlich die Möglichkeit, sich im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis Geld zu leihen. Das nennt sich dann Privatkredit.
Am sichersten ist es, wenn beide Parteien einen kurzen Vertrag über die Rückzahlung schließen und der Kreditnehmer dem Gläubiger einen Schuldschein unterschreibt. Sobald wieder Arbeit in Sicht ist, kann der Kredit schneller abgezahlt werden wie während der Arbeitslosigkeit.
Kredit für Arbeitslose bei der Bank
Banken und Sparkassen tun sich schwer daran, Kredite für Arbeitslose Kunden zu vergeben. Dies führt von schlechten Erfahrungen her, dass das aufgenommene Geld nicht wieder zurück gezahlt werden konnte.
Wenn jedoch der Bedürftige seit vielen Jahren Kunde bei seiner Bank ist und die Bonität immer in Ordnung war, so kann es sein, dass er einen Kredit für Arbeitslose bekommt; auch wenn die Kreditsumme hier vermutlich nicht sehr hoch ausfallen wird.
Kredit mit Bürgen
Wenn keine Möglichkeit gefunden wurde, um an das benötigte Geld zu gelangen, gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Wenn sich ein Bürge findet, der den Kreditvertrag mit unterschreibt und als Sicherheit im Hintergrund steht, wird der Kredit in der Regel bewilligt. Dass der Bürge solvent sein muss, versteht sich von selbst. Sollte der Schuldner seine Raten nicht (mehr) zahlen können, wird der Bürge zur Zahlung heran gezogen. Dies ist ein Grund, warum bei diesem Kredit für Arbeitslose in der Regel nur Familienmitglieder oder Ehepartner als Bürgen in Frage kommen.