Kredit für Erwerbslose
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Bei der Frage, ob ein Kredit für Erwerbslose möglich ist, muss grundsätzlich unterschieden werden, ob es sich um einen Kredit für ALG I oder ALG II Empfänger handelt. Im erstgenannten Fall können zusätzliche Sicherheiten, ein hohes Arbeitslosengeld, ein Bürge oder ein Mitantragsteller sehr wohl dazu beitragen, dass eine Kreditvergabe möglich wird. Bei einem ALG II Empfänger ist dies jedoch unter keinen Umständen der Fall. Sie haben nur eine Chance auf einen Kredit für Erwerbslose, wenn sie sich an ihr örtliches Jobcenter wenden und einen triftigen Grund für die Kreditaufnahme nachweisen können.
Kredite für ALG I Empfänger
Weder bei einer deutschen, noch bei einer ausländischen Bank ist es problemlos möglich, einen Kredit für Erwerbslose zu erhalten. Die Kreditangebote richten sich in erster Linie an Arbeitnehmer oder Beamte, die ein sicheres Einkommen und eine positive Schufaauskunft nachweisen können. Alle anderen Personengruppen, zu denen auch Selbstständige oder Freiberufler gehören, haben es hingegen sehr schwer, einen Raten-, Konsumenten- oder Dispokredit zu bekommen.
Beim Arbeitslosengeld kommt außerdem erschwerend hinzu, dass es zwar regelmäßig gezahlt wird, aber eine Sozialleistung darstellt, die von der Bank nicht gepfändet werden kann. Letzteres wäre wiederum die Voraussetzung dafür, dass das Arbeitslosengeld als Sicherheit für den Kredit dienen könnte. Da dies nicht der Fall ist, muss der Arbeitslose einen zahlungskräftigen Bürgen oder einen Mitantragsteller finden, der idealerweise aus der eigenen Familie oder aus dem persönlichen Freundeskreis kommen sollte. Wer ein größeres Vermögen oder eine Immobilie besitzt, kann diese Dinge ebenfalls als Sicherheit hinterlassen.
Kredite für ALG II Empfänger
ALG II- oder Hartz IV Empfänger haben praktisch nur eine Möglichkeit, um einen Kredit für Erwerbslose zu erhalten. Sofern dringende Reparaturen oder Neuanschaffungen im Haushalt anstehen, die nicht aus der laufenden Regelleistung finanziert werden können, sollten sie sich an ihren zuständigen Leistungsbetreuer im Jobcenter wenden und dort ein zinsloses und zweckgebundenes Darlehen beantragen. Das Gleich gilt für den Fall, dass Miet- oder Energieschulden bestehen. Sie können die persönliche Existenz ernsthaft gefährden und bis zur Kündigung der Wohnung oder zur Unterbrechung der Strom- und Energieversorgung führen.
So weit muss es allerdings nicht kommen, wenn der Hartz IV Empfänger rechtzeitig handelt und einen Antrag auf die Übernahme der Miet- oder Energieschulden beziehungsweise auf ein zinsloses Darlehen stellt.
Die Rückzahlungsmodalitäten werden vertraglich geregelt. Dies gilt sowohl bezüglich der Ratenhöhe als auch der Länge der Laufzeit. In vielen Fällen bietet es sich an, die monatlichen Tilgungsraten für den Kredit für Erwerbslose gleich mit der laufenden ALG II Leistung zu verrechnen.