Kredit mit eidesstattlicher Versicherung
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Es gibt viele Gründe, warum die Banken eine Kreditanfrage ablehnen. Einer davon ist die eidesstattliche Versicherung. Hierbei handelt es sich um die Offenlegung des Vermögens eines Schuldners, was gleichzeitig in die Schufa eingetragen wird.
Eine eidesstattliche Versicherung wird dann vom Gläubiger verlangt, wenn Pfändungen bereits fruchtlos verlaufen sind. Diese EV, wie die eidesstattliche Versicherung abgekürzt heißt, gilt drei Jahre lang. Doch wie sieht es mit einem Kredit aus? Gibt es Banken, die einen Kredit mit eidesstattlicher Versicherung vergeben?
Das finanzielle Aus
Die eidesstattliche Versicherung bedeutet in der Realität das finanzielle Aus des Betroffenen. Es gibt weder einen Handyvertrag, einen Ratenkauf noch einen Kredit mit eidesstattlicher Versicherung. Wird dringend Geld gebraucht, dann kann nur ein Verwandter oder Freund als Kreditnehmer herhalten. Aber keiner wird ein solches Risiko eingehen.
Was können die Betroffenen tun?
Wichtig ist, so schnell wie möglich aus der Situation herauszukommen. Wenn aus eigenen Mitteln die Schulden nicht abgebaut werden können, so hilft eine Privatinsolvenz unter Umständen weiter. Wird dem Antrag stattgegeben, muss der Schuldner alle Geldeingänge, die über den pfändbaren Betrag hinausgehen, über einen Treuhänder oder Anwalt an die Gläubiger abführen. Nach sechs Jahren Wohlverhaltensphase wird die Restschuld getilgt und der Schuldner ist frei von seinen Verbindlichkeiten.
Was geschieht bei Bezahlung mit der eidesstattlichen Versicherung?
Ist die Rechnung, wegen der eine eidesstattliche Versicherung verlangt wurde, bezahlt, so muss diese EV sofort bei der Schufa gelöscht werden. Der Gläubiger muss dem Schuldner eine entsprechende Bestätigung zukommen lassen. Das Amtsgericht löscht die EV im Schuldnerverzeichnis und teilt dieses auch der Schufa mit.
Im Gegensatz zu anderen negativen Einträgen, die auch noch drei Jahre nach Bezahlung als Erledigungsvermerk in der Schufa stehen, darf die EV nicht mehr aufgeführt werden. Ist dieses geschehen, kann der Betroffene theoretisch wieder einen Kredit mit eidesstattlicher Versicherung aufnehmen, denn die Sache hat sich ja dann erledigt. Ob das allerdings sinnvoll ist, gleich wieder neue Schulden zu machen, ist ein anderes Thema.